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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beschließt,

  1. die Neufassung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Syke (Straßenreinigungssatzung – siehe Anlagen 3-5).
  2. Die Neufassung der Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Syke (Straßenreinigungsverordnung – siehe Anlagen 3-5).


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Geänderte Betrachtungen von drei Themenbereichen der Straßenreinigung machen eine Neufassung der vorliegenden Satzungen erforderlich. Nachfolgend werden die Themenbereiche aufgeführt und erläutert.

 

1. Maschinelle Straßenreinigung (Kehrmaschine)

 

Aktuell werden fast alle Straßen des „alten Syke“ gefegt, ohne Rücksicht darauf welche Funktion und Bedeutung die Straßen haben. Bei der letzten Überarbeitung in 2022 wurden lediglich einige Sackgassen und ganz schmale Straßen aus der Liste gestrichen. Eine Übersichtskarte der aktuellen Reinigungsstrecken ist als Anlage 1 beigefügt. Die Reinigung der Anliegerstraßen in Syke wird über die Gebührensatzung zu 75% von den Anliegenden getragen und 25% werden aus dem städtischen Haushalt bezahlt. Aktuell bezahlen die Anliegenden für das Fegen des Rinnsteins 88 Ct./lfd. Meter/Jahr.

 

Die bisher im Ortsteil Syke gefegten Anliegerstraßen ohne besondere verkehrliche Funktion wie z.B. Am Düngel, Bergstraße, Am Otternberg, Radebergstraße, Südstraße usw. unterscheiden sich jedoch nicht von vergleichbaren Straßen wie z.B. Tannenweg, Ringstraße oder Blumenstraße in Barrien, welche derzeit nicht maschinell im Auftrag der Stadt Syke gereinigt werden. Da im Vergleich der Wohnstraßen in Syke und in den Ortschaften kein signifikanter Unterschied im Unterhaltungs- bzw. Sauberkeitszustand der Rinnsteine festgestellt werden kann, ist die bisherige Praxis mit der Beschränkung auf die Ortschaft Syke nicht mehr zeitgemäß und stellt eine gewisse Bevorteilung der Syker Einwohner:innen dar.

 

In den Straßen der übrigen Ortschaften findet bisher keine maschinelle Straßenreinigung statt, lediglich die Ortsdurchfahrten werden alle 2 Monate gefegt, um ein Mindestmaß an Funktionsfähigkeit der Rinnen zu gewährleisten. Eine Übersichtskarte der aktuellen Reinigungsstrecken ist als Anlage 2 beigefügt. Durch die hohe Verkehrsbelastung an den klassifizierten Straßen fällt jedoch viel Schmutz an, der unter anderem zu einer Verkrautung der Rinnen führt. Das Kraut wird mit hohem personellem und finanziellem Aufwand teilweise mit dem Heißwassergerät eingedämmt und zusätzlich mit Wildkrautbürsteneinsatz vom städtischen Bauhof beseitigt. Die Leistungen an den Ortsdurchfahrten werden zu 100% aus dem städtischen Haushalt bezahlt.

 

Zukünftig werden nur noch Straßen mit Erschließungs- und Sammelfunktion sowie einer höheren Verkehrsbedeutung in sämtlichen Ortschaften gefegt. Die Auswahl der Straßen erfolgt in Anlehnung an den Winterdienstplan, hier werden auch nur verkehrswichtige und gefährliche Straßen vom städtischen Bauhof geräumt bzw. gestreut. Ebenso werden nur Straßen gefegt, die über eine/n Bordstein/Gehweganlage verfügen, da der Kehrbesen der Maschine eine seitliche Führung benötigt. Das Gewerbegebiet Handwerkerhof in Barrien wird dem Gewerbegebiert Syke gleichgestellt und ebenfalls in die Straßenreinigung aufgenommen. Eine Übersichtskarte der zukünftigen Reinigungsstrecken ist als Anlage 3 beigefügt.

Die so ausgewählten Straßen sind in aller Regel stärker befahren, sodass auch weiterhin die Rinnsteine an den klassifizierten Straßen maschinell gereinigt werden.

 

2. Hauptstraße Syke – Verbesserung der Aufenthaltsqualität

Nach der aktuellen Regelung der Straßenreinigungssatzung sind die Anliegenden der Hauptstraße, wie alle anderen Bürger:innen an Straßen ohne maschinelle Straßenreinigung, für die Reinigung der Gehwege, Rinnen und Fahrbahnflächen zuständig. Die Intensität und Qualität der Ausführung ist jedoch nicht einheitlich.

Zukünftig sollen in der Haupteinkaufsstraße (Hauptstraße von Schloßweide bis Bahnhofstraße) alle Aufgaben der Straßenreinigung durch ein seitens der Stadt Syke beauftragtes Dienstleistungsunternehmen als öffentliche Einrichtung betrieben werden. Durch eine regelmäßige wöchentliche Reinigung werden sämtliche Flächen („Von Hauswand zu Hauswand“) einheitlich sauber gehalten. Dies soll es zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität führen und den Standort als Einkaufszone stärken. Um die anfallenden Aufwendungen über die Gebührensatzung refinanzieren zu können, ist die Einarbeitung einer zusätzlichen Reinigungskategorie erforderlich. Die Reinigung soll über die Gebührensatzung zu 85% von den Anliegenden und zu 15% durch den städtischen Haushalt getragen werden.

 

3. Mobilitätswende – Förderung des ganzjährigen Fahrradverkehrs

Um den Fahrradverkehr möglichst ganzjährig zu ermöglichen, soll der Winterdienst für Radfahrerende verbessert werden. Die Erreichbarkeit der Bahnhöfe Syke und Barrien, sowie stark genutzte innerörtliche und auch regionale Fahrradverbindungen sollen auch bei winterlichen Witterungsbedingungen gut nutzbar bleiben. Außerhalb der Ortschaften werden die Fahrradwege an den Kreis- Landes- und Bundesstraßen durch die Straßenmeistereien betreut.

 

Gesonderte ausgewiesene innerörtliche Fahrradwege gibt es in Syke nicht, gesetzlich müssen Fahrräder grundsätzlich die Fahrbahnen benutzen. Die Fahrbahnbenutzungspflicht gilt auch für die Ortsdurchfahrten der B 6, der L333 und der Kreisstraßen. Aufgrund hoher Verkehrszahlen, insbesondere dem hohen Anteil an LKW Verkehr, ist dies teilweise nicht praxistauglich. Aus diesem Grunde ist bei diesen Straßen durch eine entsprechende Beschilderung der Fahrradverkehr auf den Gehweganlagen erlaubt, was auch intensiv genutzt wird. Im Winter wird die durchgehende Befahrbarkeit der Gehwege jedoch durch die recht uneinheitliche Erledigung der Winterdienstpflichten durch die Anliegenden erschwert.

 

Zukünftig soll der Winterdienst für die Gehwege entlang ausgewählter Strecken in Anlehnung an das Mobilitätskonzept der Stadt Syke jeweils durchgehend durch die Stadt Syk durchgeführt werden, um eine Verbesserung der Nutzung zu erreichen. Eine Übersichtskarte der geplanten Strecken ist als Anlage 4 beigefügt. Die blau markierten Strecken sind Gehwege auf denen der Winterdienst als öffentliche Einrichtung betrieben werden soll. Weitere für den Fahrradverkehr wichtige Straßen mit geringerer Verkehrsbelastung werden durch den Straßenwinterdienst für das Fahrradfahren auf der Fahrbahn nutzbar gemacht. Diese Strecken sind in der Übersichtskarte pink markiert.

 

 

Die Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung soll bis zum Ende des Jahres 2024 erfolgen. Dies ist erforderlich, um die Leistungen zur maschinellen Straßenreinigung, zur Reinigung der Hauptstraße und für den Winterdienst auf den Nebenanlagen im Jahr 2025 auszuschreiben, sodass die Änderungen zum 1.1.2026 in die Umsetzung gehen können.

 

Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Fassung der Satzung sowie Verordnung ist als Anlage 5 beigefügt. Die Änderungen sind mit gelber Farbe hinterlegt.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Für den Teilbereich der Reinigungsklasse A (maschinelle Straßenreinigung) wird auf Basis der bisherigen Ausschreibungen erwartet, das sich Einsparungen ergeben. Nach der Neufassung werden alle Anliegenden der Kehrstraßen zu Anliegerbeiträgen herangezogen.

 

Für den Teilbereich der Reinigungsklasse B (Hauptstraße) gibt es keine Vergleichswerte über die zu erwartenden Kosten. Der finanzielle Aufwand kann erst nach einem Ausschreibungsverfahren für eine wöchentliche Komplettreinigung benannt werden.

 

Für den Teilbereich der Reinigungsklasse C (Winterdienst auf Nebenanlagen für Fahrradrouten) soll ein externes Dienstleistungsunternehmen von der Stadt Syke beauftragt werden, da die Maschinen- und Personalressourcen des Bauhofes für die zusätzlichen 12 km Streustrecke nicht ausreichen. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind nicht umlagefähig und müssen vollständig aus dem städtischen Haushalt bezahlt werden. Die Höhe der Kosten kann erst nach einem Ausschreibungsverfahren benannt werden, da keine Vergleichswerte für solche Leistungen vorliegen.

 

Nachhaltigkeit:

Durch die regelmäßige Rinnenreinigung an den Hauptverkehrsstraßen wird erwartet, dass zukünftig aufwendige Wildkrautbürstenarbeiten entfallen. Dies entlastet den Bauhof.

Eine zentral gesteuerte Reinigung der Hauptstraße kann insgesamt Ressourcen einsparen, da Synergieeffekte eintreten.

Die Förderung des ganzjährigen Fahrradverkehrs führt zur Einsparung von PKW Pendelverkehren und entlastet somit die Verkehrswege und Parkräume. Durch das Fahrradfahren wird weniger CO2 ausgestoßen.

 

Durchführungszeitraum:

Die Änderungen in der Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung werden gültig zum 1.1.2026. Die Beschlussfassung muss bereits jetzt erfolgen, um im Laufe des Kalenderjahres 2025 die erforderlichen Ausschreibungsverfahren durchführen zu können. Nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse muss noch die Gebührenordnung angepasst werden.

 

 

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Beschlüsse

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04.11.2024 - Sonstiges - ordnungsgemäße Anhörung erfolgt

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06.11.2024 - Sonstiges - ungeändert beschlossen

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11.11.2024 - Sonstiges - zur Kenntnis genommen

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13.11.2024 - Sonstiges - ungeändert beschlossen

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27.11.2024 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

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28.11.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen