Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Stadt Syke
Mit dem Flächennutzungsplan und seiner Begründung werden die mittel- bis langfristigen stadträumlichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt beschrieben. Der Flächennutzungsplan stellt hierzu in den Grundzügen die vorhandenen und geplanten Nutzungen wie
- Land- und Forstwirtschaft,
- Wohnen,
- Gewerbe und Industrie,
- gemischte Nutzungen und Sondernutzungen,
- überörtlicher Verkehr,
- Grün- und Wasser,
- Ver- und Entsorgung,
- Natur- und Landschaft
auf den jeweiligen Flächen innerhalb des gesamten Stadtgebietes dar (Plan als PDF-Download). Weitere Darstellungsmöglichkeiten ergeben sich aus § 5 BauGB.
Die Aussagen des FNP gelten in der Regel für einen Zeitraum von rund 15 Jahren. Der FNP trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzung flächenhaft dar. Der FNP muss sowohl die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, als auch anderen Fachplanungen wie beispielsweise den Belangen von Natur und Landschaft Rechnung tragen. Zum FNP Syke gehört eine Begründung, in dem die städtebauliche Zielsetzung der Stadt Syke beschrieben und die Plandarstellungen erläutert werden.
Rechtsgrundlage und rechtliche Bindung
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des FNP ist das Baugesetzbuch. Der FNP erzielt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern - insbesondere schafft er kein Baurecht. Die Stadt Syke bindet sich vielmehr an die formulierten städtebaulichen Ziele. So ist der FNP verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende verbindliche Bauleitpläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich.
Beteiligung der Öffentlichkeit und Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufstellung eines FNP entspricht im Wesentlichen dem eines Bebauungsplanes. Der FNP wird jedoch nicht als Satzung beschlossen, sondern der Rat der Stadt Syke fasst statt eines Satzungsbeschlusses einen Feststellungsbeschluss. Anschließend muss der FNP vom Landkreis Diepholz genehmigt werden, um nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Diepholz wirksam zu werden. Der derzeit geltende Flächennutzungsplan wurde erstmals am 29.10.1997 wirksam geworden. In der Zwischenzeit hat es hierzu zahlreiche Änderungen gegeben.