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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Syke beschließt den Entwurf zur Gestaltungssatzung "Steimker Straße" öffentlich auszulegen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen und dies ortsüblich bekannt zu geben.

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Sachverhalt

Anlass zur Aufstellung der Gestaltungssatzung in Bereich der Steimker Straße ist die seit Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte Bebauung des Plangebiets. Diese entspricht den Bestimmungen des Bebauungsplans, nutzt dessen Möglichkeiten jedoch nicht aus. Die nun vorgeschlagenen Festsetzungen sollen bestehende stadtgestalterische Elemente erhalten und bei neuen Bauvorhaben das Einfügen in die nähere Umgebung sichern.

 

Die Satzung dient der Begrünung und Gestaltung der bebauten Grundstücke und baulichen Anlagen im Gebiet der Steimker Straße. Ziel ist die Gestaltung des Ortsbildes unter Berücksichtigung der gewachsenen kleinteiligen Siedlungsstruktur. Eine bauliche Homogenität ist in dem Gebiet nicht festzustellen. Die vorhandenen Strukturen weisen jedoch wiederkehrende Elemente auf: Diese Siedlungsstruktur zeichnet sich durch eine Bebauung von überwiegend Ein- bis Zweifamilienhäusern aus sowie vereinzelten Mehrfamilienhäusern; die Gebäude sind überwiegend mit einem Vollgeschoss hergestellt worden, aber auch zwei Vollgeschosse finden sich. Nicht-Vollgeschosse finden sich vor allem als ausgebaute Dachgeschosse und Staffelgeschosse sind in dem Gebiet nicht zu finden. Als Grünstrukturen finden sich begrünte Vorgärten mit untergeordneten Flächen zur Stellplatzsicherung auf und naturnahe Erholungsgärten, die sich überwiegend nach Westen orientieren.

Die Gestaltungssatzung soll den Erhalt der örtlichen Lebensumstände sichern.

 

Die Gestaltungssatzung wurde als Alternative zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 (03/42) „Im Hachetal – südlich des Mühlendammes“ im Bereich der „Steimker Straße“ ausgearbeitet. Diese Änderung wurde durch die Ortsräte Syke und Steimke sowie die Bürgerinitiative beantragt und wurde in der Ratssitzung der Stadt Syke am 26.09.2024 abgelehnt.

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Finanzielle Auswirkungen:
Eine Gestaltungssatzung muss, ähnlich eines B-Plans, ausgelegt und bekannt gemacht werden. Dafür werden 4.000 Euro ber der Buchungstselle 51.1.01 veranschlagt.

 

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

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„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

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„Wir treten auf der Stelle.“

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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

 

 

 

Die Gestaltungssatzung hat keinen Einfluss auf die Lebensqualität.

 

Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle

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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umwelt- belastung in unserer Stadt.

 

 

 

Die Gestaltungssatzung hat keinen Einfluss auf die Mobilität.

 

 

Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung

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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung.

 

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Die Gestaltungsstazung behandelt ein Gebiet im Bestand, neue Flächen werden nicht in Anspruch genommen. Bereits genutzte Flächen werden nicht entsiegelt, für diese besteht Bestandsschutz.

 

Syke setzt auf... aktives Miteinander

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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschied- licher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung.

 

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Die Ausarbeitung der Gestaltungssatzung ist durch den Einsatz einer Bürgerinitiative, die die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 (03/42) „Im Hachetal – südlich des Mühlendammes“ anstrebte, entstanden.
Auch wenn hier nicht alle Forderungen der Bürgerinitiative erfüllt werden können, wurden diese im Prozess gehört und sind bei der Ausrbeitung eingeflossen.

 

 

Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz

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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die An-passung an die Folgen des Klimawandels fördern.

 

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Die Gestaltungssatzung trifft weitreichendere Festsetzungen zu Herstellung und Erhalt von Grünstrukturen als es der Bebauungsplan Nr. 25 (03/42) „Im Hachetal – südlich des Mühlendammes“ derzeit macht.

Darüber hinaus werden keine Festsetzungen zum Klimaschutz getätigt.

 

Syke setzt auf... Schutz der Natur

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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu be- wahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten.

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Die Gestaltungssatzung trifft weitreichendere Festsetzungen zu Herstellung und Erhalt von Grünstrukturen als es der Bebauungsplan Nr. 25 (03/42) „Im Hachetal – südlich des Mühlendammes“ derzeit macht.

 

 

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Durchführungszeitraum:

Die Gestaltungssatzung muss einen Monat (mindestens 30 Tage) ausliegen, in dieser Zeit können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Diese werden aufgenommen und abgewogen, bevor die Satzung vom Rat beschlossen werden kann.  

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.03.2025 - Ortsrat der Ortschaft Steimke - vertagt

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14.08.2025 - Ortsrat der Ortschaft Steimke - ordnungsgemäße Anhörung erfolgt

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17.09.2025 - Ausschuss für Umwelt und Bauen

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22.09.2025 - Ortsrat der Ortschaft Syke

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01.10.2025 - Rat der Stadt Syke