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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-04-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die hiesigen Informationen, die Kosten- und Finanzierungsübersicht, den gepl. Mittelabruf und die Übersicht der Buchungsstellen zustimmend zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bereich „Bahnhof- / Gartenstraße“ wurde als Stadtumbaugebiet (§ 171b BauGB) in die Förderkulisse der Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ aufgenommen. Durch eine Erweiterung des Fördergebietes wurde ferner auch die Hauptstraße beginnend ab Luise-Chervalier-Straße in die Förderkulisse aufgenommen. Aufgebaut werden konnte dabei für diesen Bereich auf die Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) aus 2013 /2014 „Syker Gängeviertel“.

 

Seit der vollständigen Aufnahme konnten mittlerweile erste Maßnahmen, wie z.B. Vermessungsarbeiten und Grunderwerbe hinsichtlich der Erneuerung der Bahnhofstraße, Betreuungsleistung hinsichtlich der Umsetzung der Städtebauförderungsmaßnahme (siehe Liste bei Finanziellen Auswirkungen) umgesetzt werden.

 

Derzeit befindet sich der erste von drei Bauabschnitten zur Erneuerung der Bahnhofstraße / Am Bahnhof in der Umsetzung. Die derzeitige Zeitplanung sieht vor, dass im Jahr 2025 der zweite und im Jahr 2026 der dritte Bauabschnitt abgeschlossen sein sollen.

 

Die Maßnahme „Kultur- und Begegnungszentrum“ (ehem. Wessel’s Hotel) wird im Jahr 2025 begonnen. Für die Ausschreibung der Planungsleistungen werden die im Haushalt 2025 veranschlagten Mittel in Höhe von 1,2 Mio Euro benötigt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahmen, die im Zuge der Städtebauförderung umgesetzt werden, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 2/3 der förderfähigen Kosten von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen. Dabei erfolgt eine Kofinanzierung durch die Stadt Syke von 1/3. Die nicht förderfähigen Kosten müssen komplett von der Stadt Syke getragen werden.

 

Grundsätzlich müssen alle anfallenden Kosten zunächst von der Stadt Syke allein getragen werden. Die Fördermittel vom Bund und Land werden zeitversetzt ausgezahlt, sodass zunächst eine größere Belastung des städtischen Haushalts erfolgt.

 

Der Kostenrahmen (Stand: Programmjahr 2024) ist der folgenden Abbildung zu entnehmen:

 

 

Der Bruttokostenrahmen 2024 von 5.086.500,00 € ist ausreichend für den Wertausgleich des Ankaufs (ehem. Wessel‘s Hotel) mit 491.000,00 €, der Bahnhofstraße (inkl. Einmündungsbereiche, Planung, Vermessung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb, Beleuchtung, Baumpflanzung) mit rund 1,7 Mio. Euro sowie der Planung des „Kultur- und Bibliothekszentrums“ in Höhe von 1,2 Mio. Euro.

 

Nachhaltigkeit:

 

Das ISEK wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt und schlägt Maßnahmen vor, die den Bereich „Haupt- / Bahnhof- und Gartenstraße“ langfristig aufwerten sollen und somit die Aufenthaltsqualität für die Menschen vor Ort stärken. Ferner soll eine Verbindung zum Stadtinnenkern geschaffen werden (Bahnhof Eingangstor zur Stadt) und die „Bahnhofstraße“ in deren Ausbau aufgewertet werden. Gezielte Maßnahmen fördern zudem den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel.

 

Durchführungszeitraum:


Die unter dem Sachverhalt und den Anhängen zu entnehmenden zeitlichen Umsetzungen entsprechen dem aktuell gesetzten Zeitplan. Die Durchführung weiterer Maßnahmen wird sukzessive in den kommenden Jahren bis einschließlich des Jahres 2036 umgesetzt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.11.2024 - Sonstiges - ordnungsgemäße Anhörung erfolgt

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27.11.2024 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

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05.12.2024 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

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18.12.2024 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen