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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr M.Wendt, Tel.:164-126
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2025
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sonstiges
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04.11.2024
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06.11.2024
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11.11.2024
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13.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Steimke
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Vorberatung
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04.11.2024
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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Vorberatung
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04.11.2024
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Barrien
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Vorberatung
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06.11.2024
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Gessel
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Vorberatung
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06.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Ristedt
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Vorberatung
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06.11.2024
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Henstedt
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Vorberatung
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11.11.2024
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Okel
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Vorberatung
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11.11.2024
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Gödestorf
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Vorberatung
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13.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Heiligenfelde
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Vorberatung
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13.11.2024
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Wachendorf
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Vorberatung
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13.11.2024
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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18.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Haushaltsplanentwurf 2025 schließt mit einem Defizit im Gesamt-Ergebnishaushalt (ordentlicher und außerordentlicher Ergebnishaushalt) von
2,5 Mio. € ab. Im Entwurf ist der Ansatz für den Anteil an der Einkommensteuer mit 15,5 Mio. € und für die Gewerbesteuer mit 16 Mio. € eingestellt worden. Die Personalkosten steigen in 2024 auf rd. 22,6 Mio. €. Dieser Ansatz basiert auf den gemeldeten Zahlen aus 2024 mit 5,5 % Steigerung.
Die Kreisumlage steigt 2025 auf 15,25 Mio. € an. Es soll in 2024 eine Rückstellung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 7 und § 45 Abs. 2 KomHKVO über die Differenz der Kreisumlagen 2024 und 2025 gebildet werden.
Der Fehlbetrag kann durch die vorhandene Überschussrücklage (§ 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO) gedeckt werden.
Der Neubau der Grundschule in Barrien ist in der Finanzplanung des Haushaltsplanentwurfes 2025 enthalten. Neben den Planungskosten in 2025 wurden in 2026 und 2027 je 10 Mio. € veranschlagt.
Die Finanzplanung ab 2026 lässt sich aus heutiger Sicht nicht solide schätzen. Herausforderungen für den Haushalt der Stadt werden der andauernde Fachkräftemangel, Sanierung der städtischen Liegenschaften, die Finanzierung der Kinderbetreuung, Flüchtlingsunterbringung und des Katastrophenschutzes sein. Auch die Mobilitätswende und die Notwendigkeit des bezahlbaren Wohnraums gilt es zu berücksichtigen
Im Investitionsprogramm der Jahre 2025 bis 2028 werden im Frühjahr 2025 die Brandschutzsanierung im Rathaus und der Anbau der Kita Gessel abgeschlossen.
Neu veranschlagt werden die Baumaßnahmen Umbau/Neubau der Grundschule Barrien zur Ganztagsschule, das neue Feuerwehrgerätehaus in Heiligenfelde die Erweiterung des Gewerbegebietes Hinterm Bahnhof, die PV-Anlage auf der Kläranlage und die Beschaffung des neuen Spülwagens. Weitergeführt wird die Sanierung der Kläranlage. Im Rahmen des ISEK soll die Bahnhofstraße mit entsprechender Förderung saniert werden. Ebenfalls enthalten ist die Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes.
Der Umbau von „Wessels“ in der Hauptstraße in Syke soll ebenfalls mit Förderung aus dem ISEK erfolgen. Der Projektstart ist für 2026 vorgesehen, die Planungen für 2025.
Mit Stand des letzten (noch ungeprüften) Jahresabschlusses 2021 beträgt die Überschussrücklage rd. 31,2 Mio. €. Sie wird sich durch die positiven Abschlüsse der Folgejahre bis 2024 noch weiter erhöhen. Allerdings wird die Überschussrücklage durch die zu erwartenden hohen Fehlbeträgen von rd. 17 Mio. € für die Jahre 2025 bis 2028 zuzüglich der noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2025 enthaltenen Positionen, über die noch beraten werden wird, abschmelzen.
Der Saldo aus Zeile 18 im Finanzhaushalt für die laufenden Verwaltungstätigkeiten liegt in 2025 bei minus 357.400 €. Auch in den Folgejahren sieht die Finanzplanung keinen positiven Saldo vor. Damit ist die Stadt nicht in der Lage, die jährliche Tilgung zu erwirtschaften.
Jahr | Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit | ordentliche Tilgung | Differenz |
2025 | -357.400 € | 1.729.000 € | -2.086.400 € |
2026 | -2.589.600 € | 2.079.800 € | -4.669.400 € |
2027 | -3.470.700 € | 2.179.500 € | -5.650.200 € |
2028 | -3.871.600 € | 2.270.100 € | -6.141.700 € |
Der Anstieg der Zinsen verteuert die Finanzierung notwendiger Investitionen. Gerade im Hinblick auf die hohen Investitionen der Stadt Syke im Betrachtungszeitraum des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes und der darüber hinaus geplanten Projekte der Folgejahre, wird der finanzielle Spielraum stark eingegrenzt. Die attraktiveren Anlagemöglichkeiten werden dies nur geringfügig abfedern können.
Nicht im Entwurf enthaltene und zum Haushalt 2025 noch zu behandelnde Anträge:
- Antrag Ortsrat Syke vom 02.09.2024– Installation eines Wasserspenders in der Syker Innenstadt in Höhe von 20.000 €.
Hinweis: Die Daten im Planentwurf 2025 für das Rechnungsjahr 2023 sind vorläufig. Die Jahresabschlussarbeiten sind noch nicht abgeschlossen, da noch aktuell am Jahresabschluss 2022 gearbeitet wird. Z.B. sind die Geschäftsaufwendungen und die internen Leistungsverrechnungen nicht durchgebucht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2025 bis 2028 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Ordentliche Erträge | 60.544.400 | 59.882.100 | 60.119.300 | 60.891.100 | 59.160.800 |
Ordentliche Aufwendungen | 62.072.800 | 62.413.100 | 65.028.200 | 66.702.900 | 62.927.500 |
Ordentliches Ergebnis | -1.528.400 | -2.531.000 | -4.908.900 | -5.811.800 | -3.766.700 |
Außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Außerordentliche Aufwendungen | 0 | 15.300 | 0 | 0 | 0 |
Jahresergebnis | -1.528.400 | -2.546.300 | -4.908.900 | -5.811.800 | -3.766.700 |
Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 18,56 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 56.903.000 | 57.190.400 | 57.506.100 | 58.355.100 | 59.000.200 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 55.853.100 | 57.547.800 | 60.095.700 | 61.825.800 | 62.871.800 |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.049.900 | -357.400 | -2.589.600 | -3.470.700 | -3.871.600 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2028 nicht erfüllt werden. Für 2025 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.498.000 | 2.139.500 | 1.623.000 | 1.747.000 | 475.000 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 12.432.600 | 12.661.500 | 18.198.300 | 16.056.000 | 1.631.000 |
Saldo der Investitionstätigkeit | -9.934.600 | -10.522.000 | -16.575.300 | -14.309.000 | -1.156.000 |
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= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag | -8.884.700 | -10.879.400 | -19.164.900 | -17.779.700 | -5.027.600 |
Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 4.620.000 | 6.271.000 | 7.920.200 | 7.820.500 | -1.270.100 |
Finanzmittelveränderung | -4.264.700 | -4.608.400 | -11.244.700 | -9.959.200 | -6.297.700 |
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Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
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| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Geplante Kreditaufnahmen | 6.000.000 | 8.000.000 | 10.000.000 | 10.000.000 | 1.000.000 |
Ordentliche Tilgung | 1.380.000 | 1.729.000 | 2.079.800 | 2.179.500 | 2.270.100 |
Nachhaltigkeit:
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2024 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2025 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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258,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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892,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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473 kB
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4
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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204,9 kB
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