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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/091
Grunddaten
- Betreff:
-
Notstromversorgung Rathaus - Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Herr M. Kruse, Tel:164-421
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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27.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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28.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der sich in der Vergangenheit gehäuften Stromausfälle war eine durchgehende Sachbearbeitung im Rathaus nicht immer möglich. Insbesondere der Bereich des Bürgerbüros sollte bei einem Stromausfall am Laufen gehalten werden, da hier sensible Daten verwaltet werden. Aber auch im Bereich Finanzen und den übrigen Bereichen ist das Aufrechterhalten der Arbeiten mit sensiblen Daten notwendig.
Angedacht ist eine mobile Lösung, die im Nahbereich des Rathauses in einem Container/einer kleinen Nebenanlage aufgestellt wird. Ausgestattet wird diese Anlage mit einer Abgasabsauganlage und einem ausreichenden Tank, sodass ein Dauerbetrieb ermöglicht werden kann. Die Zuschaltung soll bei Bedarf automatisch erfolgen.
Für ein geordnetes Herunterfahren der Server sorgt derzeit bereits eine eigens für die Server bereitgestellte Batterieversorgung. Diese Batterie kann nur für 15 Minuten arbeiten. Mit der Notstromversorgung werden die Server weiterhin sicher laufen. Damit kann ein kontinuierliches Arbeiten gewährleistet werden.
Die Ausstattung mit einer Notstromversorgung erfordert die Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung. Die derzeitige stammt aus der Zeit der Erbauung des Rathauses. Ersatzteile können bereits jetzt nur schwer beschafft werden. Die regelmäßige Prüfung der Ortsfesten Geräte kann dauerhaft nur bedingt erfolgreich bestanden werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung erfolgt über eine Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 119 Abs. 5 NKomVG und Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung bei Buchungsstelle. 11.1.10/0197.787100 Umbau/Neubau Grundschule Barrien.
Nachhaltigkeit:
Durch eine Notstromversorgung wird die Arbeit der Stadtverwaltung und des Bürgerservice auch bei Stromausfällen sichergestellt.
Durchführungszeitraum:
Die Ausschreibung der entsprechenden Leistung soll kurzfristig erfolgen.
