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ALLRIS - Auszug

27.11.2024 - 8 Notstromversorgung Rathaus - Überplanmäßige Ver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hartje sagt, dass die CDU-Fraktion keine Dringlichkeit einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erkennt und aufgrund dessen dieser nicht zustimmt.

Er wünscht sich, dass die Notstromversorgung im Rathaus in den Haushalt 2025 aufgenommen wird.

 

Herr Kastner kann sich eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung vorstellen, da es in diesem Jahr schon zu zwei länger andauernden Stromausfällen gekommen ist.

 

Herr Jahnke teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage in der vorliegenden Form zustimmt.

 

Herr Hansemann wundert sich, dass exakt 200.000 € für dieses Projekt angegeben worden sind.

 

Herr Heidhoff antwortet, dass die angegebenen 200.000 € auf einer Kostenschätzung basieren. Derzeit findet noch keine Ausschreibung statt.

Wenn die finanziellen Mittel kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, kann die notwendige Fachplanung sowie die damit verbundenen baulichen Maßnahmen ausgeschrieben werden.

 

Herr Hansemann stimmt dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zu, möchte aber nicht, dass die angegebene Kostenschätzung übertroffen wird.

 

Herr Hassel antwortet, dass keine großartigen Kostenveränderungen zu erwarten sind.

Er empfiehlt dies rechtzeitig durchzusetzen, bevor sich weitere Stromausfälle ereignen.

 

Herr Harries sagt, dass seine Fraktion das Konzept unschlüssig findet. Er merkt an, dass statistisch gesehen ein Stromausfall durchschnittlich von zehn Minuten im Jahr stattfindet und dieses verkraftbar sein muss.

 

Herr Hassel antwortet, dass die Notstromversorgung ein Teil des Katastrophenschutz ist, welcher geleistet werden muss. Außerdem sagt er, dass das Rathaus mit einen Stromausfall in diesem Jahr von mehr als 4 Stunden weit über den Statistiken liegt.

 

Frau Thiele enthält sich, da Sie ebenfalls nicht versteht, warum dieses Thema nicht Bestandteil des Haushalts 2025 sein kann.

 

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Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Syke bei einer Enthaltung und zwei Gegenstimmen folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Syke beschließt gem. § 119 Abs. 5 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000 Euro bei der Buchungsstelle 11.1.10/0183.787100, Sanierung Rathaus.