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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss Schule, Kita, Jugend und Sport nimmt die Produkte zum Haushaltsplan 2025 zur Kenntnis und gibt diese weiter zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 an den Rat der Stadt Syke.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Ansätze im Bereich des Teilhaushaltes 20 sind durch die Schulen, Kindertagesstätten, dem Hallenbad und die Sportförderung vielfältig. Durch die Beschreibungen bzw. Erläuterungen im Vorfeld der jeweiligen Produkte sind die Ansätze und deren Notwendigkeit umfassend dargestellt.

Es folgen nachstehend daher lediglich Erläuterungen, die bislang nicht dargestellt wurden bzw. Änderungen der Ansätze, die noch nicht im Haushalt 2025 aufgenommen werden sind.

 

Produktbereich 21 (Schulträgeraufgaben):

 

Durch das Hinzukommen der Mensa an der Astrid-Lindgren-Grundschule, als „Zweigstelle“ der Mensa der Grundschule Am Lindhof, steigen auch die Kosten bei den Buchungsstellen 21.1.00.422200 und 21.1.00.425100, da zusätzliche Gerätschaften angeschafft werden müssen und in dem Zusammenhang auch höhere Fahrtkosten anfallen (Belieferung von zusätzlichen Kindertagesstätten im Bereich Syke-Süd.

 

Zusätzlich (noch nicht im Haushalt 2025 berücksichtigt):

Bei der Astrid-Lindgren-Grundschule kann der Ansatz bei der Buchungsstelle 21.1.03.422200 um 700 € auf 5.300 € gekürzt werden, da die Schule den benannten Rollwagen für den Unterricht nicht mehr benötigt.

 

Zusätzlich (noch nicht im Haushalt 2025 berücksichtigt):

Der Ansatz bei der Buchungsstelle 21.6.01/0050.783110 (Luise-Chevalier-Oberschule) müsste um 2.000 € auf insgesamt 12.000 € erhöht werden, da der Ersatz von defekten Außenspielgeräten doch etwas teurer wird, als ursprünglich angenommen.

 

Projektgruppe 36.5 (Tageseinrichtungen für Kinder)

 

Zusätzlich (noch nicht im Haushalt 2025 berücksichtigt):

Die Fortbildungskosten im Kindertagesstättenbereich (Buchungsstelle: 36.5.00.426100) müssten um 2.800 € auf insgesamt 17.000 € erhöht werden, da u.a. Langzeitfortbildungen anstehen (gem. § 13 abs. 2 NKiTaG).

 

Die Buchungsstelle 36.5.12.423100 (Mieten und Pachten) mit einem Ansatz in Höhe von 2.800 € ist 2025 mit aufgenommen wurden, da die Kita Konfetti im Sommer mit sehr hohen Temperaturen belastet ist. Die Anmietung von mobilen Kühlgeräten für 2 Räume ist angedacht. Sollte dieses nicht helfen, ist der Einbau einer Klimaanlage zu überdenken.

 

Das Produkt 36.5.17 ist 2025 neu im Haushalt aufgenommen wurden. Es handelt sich dabei um die ergänzende Betreuung in der Ganztagsschule Astrid-Lindgren in Heiligenfelde.

 

Projektgruppe 42.1 (Förderung des Sports)

 

Die Buchungsstelle 42.1.01/0149.781800 ist gem. der Sportstättenförderrichtlinie von 2019 wieder mit einem Ansatz von 100.000 € aufgenommen wurden. In 2024 wurde der Ansatz einmalig auf 120.000 € erhöht.

 

Projektgruppe 42.4 (Sportstätten und Bäder)

 

Der Ansatz bei der Buchungsstelle 42.4.01.426100-0021 wurde gegenüber 2024 leicht um 1.000 € erhöht, da nach Möglichkeit der Betriebsleiter sowie sein Stellvertreter noch eine Betriebsleiterschulung besuchen sollen..

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnishaushalte 2025 bis 2028 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Ordentliche Erträge

60.544.400

59.882.100

60.119.300

60.891.100

59.160.800

Ordentliche Aufwendungen

62.072.800

62.413.100

65.028.200

66.702.900

62.927.500

Ordentliches Ergebnis

-1.528.400

-2.531.000

-4.908.900

-5.811.800

-3.766.700

Außerordentliche Erträge

0

0

0

0

0

Außerordentliche Aufwendungen

0

15.300

0

0

0

Jahresergebnis

-1.528.400

-2.546.300

-4.908.900

-5.811.800

-3.766.700

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 18,56 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

56.903.000

57.190.400

57.506.100

58.355.100

59.000.200

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

55.853.100

57.547.800

60.095.700

61.825.800

62.871.800

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.049.900

-357.400

-2.589.600

-3.470.700

-3.871.600

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2028 nicht erfüllt werden. Für 2025 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.498.000

2.139.500

1.623.000

1.747.000

475.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

12.432.600

12.661.500

18.198.300

16.056.000

1.631.000

Saldo der Investitionstätigkeit

-9.934.600

-10.522.000

-16.575.300

-14.309.000

-1.156.000

 

 

 

 

 

 

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-8.884.700

-10.879.400

-19.164.900

-17.779.700

-5.027.600

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

4.620.000

6.271.000

7.920.200

7.820.500

-1.270.100

Finanzmittelveränderung

-4.264.700

-4.608.400

-11.244.700

-9.959.200

-6.297.700

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Geplante Kreditaufnahmen

6.000.000

8.000.000

10.000.000

10.000.000

1.000.000

Ordentliche Tilgung

1.380.000

1.729.000

2.079.800

2.179.500

2.270.100

 

Nachhaltigkeit:

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.

 

Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2024 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2025 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.11.2024 - Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport - zur Kenntnis genommen

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05.12.2024 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

Erweitern

18.12.2024 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen