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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 20 - Bildung und Generationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Verfasser/in 1:
- Frau C. Prößler, Tel: 164-200
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2025
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
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Vorberatung
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20.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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18.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Ansätze im Bereich des Teilhaushaltes 20 sind durch die Schulen, Kindertagesstätten, dem Hallenbad und die Sportförderung vielfältig. Durch die Beschreibungen bzw. Erläuterungen im Vorfeld der jeweiligen Produkte sind die Ansätze und deren Notwendigkeit umfassend dargestellt.
Es folgen nachstehend daher lediglich Erläuterungen, die bislang nicht dargestellt wurden bzw. Änderungen der Ansätze, die noch nicht im Haushalt 2025 aufgenommen werden sind.
Produktbereich 21 (Schulträgeraufgaben):
Durch das Hinzukommen der Mensa an der Astrid-Lindgren-Grundschule, als „Zweigstelle“ der Mensa der Grundschule Am Lindhof, steigen auch die Kosten bei den Buchungsstellen 21.1.00.422200 und 21.1.00.425100, da zusätzliche Gerätschaften angeschafft werden müssen und in dem Zusammenhang auch höhere Fahrtkosten anfallen (Belieferung von zusätzlichen Kindertagesstätten im Bereich Syke-Süd.
Zusätzlich (noch nicht im Haushalt 2025 berücksichtigt):
Bei der Astrid-Lindgren-Grundschule kann der Ansatz bei der Buchungsstelle 21.1.03.422200 um 700 € auf 5.300 € gekürzt werden, da die Schule den benannten Rollwagen für den Unterricht nicht mehr benötigt.
Zusätzlich (noch nicht im Haushalt 2025 berücksichtigt):
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 21.6.01/0050.783110 (Luise-Chevalier-Oberschule) müsste um 2.000 € auf insgesamt 12.000 € erhöht werden, da der Ersatz von defekten Außenspielgeräten doch etwas teurer wird, als ursprünglich angenommen.
Projektgruppe 36.5 (Tageseinrichtungen für Kinder)
Zusätzlich (noch nicht im Haushalt 2025 berücksichtigt):
Die Fortbildungskosten im Kindertagesstättenbereich (Buchungsstelle: 36.5.00.426100) müssten um 2.800 € auf insgesamt 17.000 € erhöht werden, da u.a. Langzeitfortbildungen anstehen (gem. § 13 abs. 2 NKiTaG).
Die Buchungsstelle 36.5.12.423100 (Mieten und Pachten) mit einem Ansatz in Höhe von 2.800 € ist 2025 mit aufgenommen wurden, da die Kita Konfetti im Sommer mit sehr hohen Temperaturen belastet ist. Die Anmietung von mobilen Kühlgeräten für 2 Räume ist angedacht. Sollte dieses nicht helfen, ist der Einbau einer Klimaanlage zu überdenken.
Das Produkt 36.5.17 ist 2025 neu im Haushalt aufgenommen wurden. Es handelt sich dabei um die ergänzende Betreuung in der Ganztagsschule Astrid-Lindgren in Heiligenfelde.
Projektgruppe 42.1 (Förderung des Sports)
Die Buchungsstelle 42.1.01/0149.781800 ist gem. der Sportstättenförderrichtlinie von 2019 wieder mit einem Ansatz von 100.000 € aufgenommen wurden. In 2024 wurde der Ansatz einmalig auf 120.000 € erhöht.
Projektgruppe 42.4 (Sportstätten und Bäder)
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 42.4.01.426100-0021 wurde gegenüber 2024 leicht um 1.000 € erhöht, da nach Möglichkeit der Betriebsleiter sowie sein Stellvertreter noch eine Betriebsleiterschulung besuchen sollen..
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2025 bis 2028 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Ordentliche Erträge | 60.544.400 | 59.882.100 | 60.119.300 | 60.891.100 | 59.160.800 |
Ordentliche Aufwendungen | 62.072.800 | 62.413.100 | 65.028.200 | 66.702.900 | 62.927.500 |
Ordentliches Ergebnis | -1.528.400 | -2.531.000 | -4.908.900 | -5.811.800 | -3.766.700 |
Außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Außerordentliche Aufwendungen | 0 | 15.300 | 0 | 0 | 0 |
Jahresergebnis | -1.528.400 | -2.546.300 | -4.908.900 | -5.811.800 | -3.766.700 |
Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 18,56 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 56.903.000 | 57.190.400 | 57.506.100 | 58.355.100 | 59.000.200 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 55.853.100 | 57.547.800 | 60.095.700 | 61.825.800 | 62.871.800 |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.049.900 | -357.400 | -2.589.600 | -3.470.700 | -3.871.600 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2028 nicht erfüllt werden. Für 2025 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.498.000 | 2.139.500 | 1.623.000 | 1.747.000 | 475.000 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 12.432.600 | 12.661.500 | 18.198.300 | 16.056.000 | 1.631.000 |
Saldo der Investitionstätigkeit | -9.934.600 | -10.522.000 | -16.575.300 | -14.309.000 | -1.156.000 |
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= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag | -8.884.700 | -10.879.400 | -19.164.900 | -17.779.700 | -5.027.600 |
Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 4.620.000 | 6.271.000 | 7.920.200 | 7.820.500 | -1.270.100 |
Finanzmittelveränderung | -4.264.700 | -4.608.400 | -11.244.700 | -9.959.200 | -6.297.700 |
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Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
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| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Geplante Kreditaufnahmen | 6.000.000 | 8.000.000 | 10.000.000 | 10.000.000 | 1.000.000 |
Ordentliche Tilgung | 1.380.000 | 1.729.000 | 2.079.800 | 2.179.500 | 2.270.100 |
Nachhaltigkeit:
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2024 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2025 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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