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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/045
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Syke über die ergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schüler im Anschluss an das Ganztagsangebot an den Grundschulen in Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Verfasser/in 1:
- Herr T. Lües, Tel: 164-203
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
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Vorberatung
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20.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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28.11.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung der Stadt Syke über die ergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schüler im Anschluss an das Ganztagsangebot an den Grundschulen in Syke wurde am 04.04.2019 sowie über die erste Änderungssatzung am 16.07.2021 beschlossen.
Aus gegebenen Anlass sollte nunmehr die Satzung bezüglich § 6 Abs. 3 Satz 2 (Öffnungszeiten - Ferienregelung) geändert werden.
Bereits im ersten Halbjahr des ersten Schuljahres 2024/2025, in dem die Astrid-Lindgren-Grundschule als offene Ganztagsschule betrieben wird, wurde festgestellt, dass eine Ferienbetreuung u.U. nur eingeschränkt angeboten werden kann bzw. ganz entfallen muss, wenn kurzfristig das betreffende Betreuungspersonal nicht zur Verfügung steht.
Bereits die Schüler:innen der Luise-Chevalier-Grundschule werden des Öfteren mit in der Grundschule Am Lindhof betreut, da meist die Mindestteilnehmerzahl ansonsten nicht erreicht wird, bei der eine Ferienbetreuung stattfindet.
Aus diesem Grunde soll die Änderung insoweit erfolgen, dass die Ferienbetreuung grundsätzlich zentral in einer Grundschule stattfinden soll und somit sowohl Schüler:innen wie auch Mitarbeiter:innen an einem Ort „gebündelt“ werden, um evtl. personelle Engpässe kompensieren zu können.
Verwaltungsseitig wird hierfür die Grundschule Am Lindhof als die sinnvollste Grundschule erachtet, da diese von den drei Syker Ganztagsgrundschulen (GS Am Lindhof, Luise-Chevalier-Grundschule und Astrid-Lindgren-Grundschule) u.a. am zentralsten gelegen ist und über genügend Räumlichkeiten für diesen Zweck verfügt.
Entsprechend ist natürlich auch die Mindestteilnehmeranzahl bei einer gemeinsamen Ferienbetreuung anzupassen. Es ist eine Mindestteilnehmeranzahl von 9 Schüler:innen/verbindlichen Anmeldungen angedacht und somit sozusagen eine Mindestanzahl von 3 Kindern je Syker Ganztagsgrundschule. Bisher ist eine Mindestanmeldezahl von 4 Kindern je Grundschule erforderlich, damit eine Ferienbetreuung überhaupt angeboten wird.
In den vergangenen Herbstferien waren bei allen 3 Ganztagsgrundschulen für die einzelnen Tage zwischen 5 und 19 und in den Sommerferien 2024 insgesamt 6 bis 33 Schüler:innen (an 2 Schulen) angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei den Erträgen hinsichtlich der Ferienbetreuung sind keine Änderungen zu erwarten, da diese weiterhin in den Einnahmen der ergänzenden Betreuung gebucht werden und auch keine „preislichen“ Änderungen angedacht sind.
Nachhaltigkeit:
Die Bildung und Betreuung der Kinder in den Niedersächsischen Schulferien wird in der Stadt Syke auch weiterhin qualitativ hoch gehalten, da durch die vorgenommene Bündelung Personalausfälle und somit Betreuungsausfälle oder –reduzierungen unwahrscheinlicher werden.
Durchführungszeitraum:
Nach dem entsprechenden Ratsbeschluss tritt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die ergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schüler im Anschluss an das Ganztagsangebot an den Grundschulen in Syke am 01.01.2025 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,6 kB
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