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ALLRIS - Auszug

20.11.2024 - 10 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Prößler erläutert die Beschlussvorlage.

 

Frau Maaß äußert Zustimmung zur Bündelung der Ferienbetreuung auf eine Grundschule, weist jedoch auf Probleme für Eltern hin, deren Kinder aus entlegenen Ortsteilen wie Heiligenfelde und Barrien kommen. Sie betont, dass die Öffnungszeiten ab 8:00 Uhr für einige Familien schwierig seien und regt an, die Betreuungszeit um 15 Minuten vorzulegen.

 

Frau Prößler stimmt zu, dass eine Ferienbetreuung bereits ab 7:45 Uhr sinnvoll wäre. Zudem berichtet sie, dass ab 2025 in der Grundschule Am Lindhof ebenfalls die Kinder, die ansonsten den pädagogischen Mittagstisch besuchen, betreut werden. Die Kosten für die Ferienbetreuung werden gleich bleiben.

 

Zudem fragt Frau Maaß nach der Regelung der Schließzeiten in den Ferien und ob diese, wie in den Kitas, auch für Grundschulen gelten. Frau Prößler erklärt, dass die Schließzeiten für Ferien in der Grundschule denen der Kitas entsprechen. Eine Ferienbetreuung wird weiterhin angeboten, jedoch nur für die Tage, an denen die Mindestanzahl von Kindern verbindlich angemeldet sind.

Durch die Bündelung wird die Mindestteilnehmerzahl angepasst auf 9 Kinder (somit auf 3 Kinder pro Grundschule). Langfristiges Ziel dieser Änderung ist, die mit den Personalausfällen einhergehenden Betreuungsausfälle zu vermeiden.

 

Herr Seedorf fragt, ob es eine Obergrenze für die Anzahl der betreuten Kinder gibt, falls die Anmeldungen steigen. Frau Prößler erläutert, dass die aktuelle Personalsituation eine Betreuung von bis zu 42 Kindern ermöglicht. Sollten die Anmeldungen zunehmen, müsse die Lage neu bewertet werden.

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Beschluss:
Der Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Syke einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Syke beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die ergänzende Betreuung von Schülerinnen und Schüler im Anschluss an das Ganztagsangebot an den Grundschulen in Syke mit Aufnahme der folgenden Änderung: § 6 Absatz 6 Satz 1 erhält folgende Fassung: „An niedersächsischen Ferientagen, an denen eine Ferienbetreuung bzw. zentrale Ferienbetreuung angeboten wird, erfolgt diese in der Zeit von 7:45 Uhr bzw. 8:00 Uhr bis längstens 17:00 Uhr.“.

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Anlagen zur Vorlage