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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 (03/42) "Im Hachetal - südlich des Mühlendammes" (Steimker Straße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Frau T. Heinrich, Tel: 164-412
- Aktenzeichen:
- 51.1.01 61 26 03 42
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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22.08.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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Zur Kenntnis
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22.08.2024
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02.09.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Steimke
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Zur Kenntnis
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22.08.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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26.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke beschließt dem Begehren der Bürgerinitiative und der Ortsräte Syke und Steimke über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 (03/42) „Im Hachetal – südlich des Mühlendammes“ nicht zu folgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Gestaltungssatzung für den Bereich der „Steimker Straße“ auszuarbeiten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Ortsräte Syke und Steimke sowie die Bürgerinitiative fordern eine Änderung oder Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 (03/42) „Im Hachetal – südlich des Mühlendammes“ (vgl. Anlage 1) im Bereich der „Steimker Straße“ (vgl. Anlage 2). Es besteht unter anderem die Befürchtung, dass in der Straße weitere Mehrfamilienhäuser, die das Maß der baulichen Nutzung der Bestandsbebauung deutlich übersteigen könnten, gebaut werden. Es sollen den Bestand schützende Maßnahmen und Einschränkungen in einem neuen Bebauungsplan getroffen werden.
Die Stadt Syke hat im Zuge der Prüfung des Bebauungsplans das Planungsbüro P3 mit einer städtebaulichen Analyse beauftragt. Dessen Ergebnisse wurden am 05.06.2024 im Ausschuss für Umwelt und Bauen anhand einer Präsentation vorgestellt (vgl. Anlage 3). Dem bestehenden Bebauungsplan liegt unter anderem das Ziel zugrunde, eine klare Abgrenzung zwischen bebauten Bereichen und Grünarealen zu schaffen – dies wurde erreicht. Der Bebauungsplan soll zudem keine neuen Baugebiete erschließen - viele der Gebäude bestanden bereits zur Aufstellung des Bebauungsplans oder wurden kurz darauf errichtet; stattdessen soll eine mögliche Verdichtung im Rahmen der städtebaulichen Ordnung zugelassen werden. Eine bauliche Verdichtung ist nur durch Um-, An- und Neubau möglich. Die Möglichkeit zur Nachverdichtung ist vor allem im Hinblick auf die Prognosen des Wohnraumversorgungskonzeptes des Landkreises Diepholz (2022) wichtig. Das Ergebnis der Analyse ist, dass der Bebauungsplan weiterhin seinen Aufgaben zur Aufstellung gerecht wird und auch für zukünftige Entwicklungen geeignet ist.
Die Stadt Syke möchte dennoch für den Bereich der „Steimker Straße“ eine Gestaltungssatzung gemäß § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erlassen. Diese Gestaltungssatzung soll ergänzend wirken und ist bei Abbruch, Neubau und Umnutzung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens einzuhalten.
Folgende Bereiche soll die Gestaltungssatzung abdecken:
- Gestaltung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Gartengestaltung
- Baugestaltung Gebäude
Abschließend wird auf die Forderung der Bürgerinitiative, einer Beschränkung der Gebäudehöhe von 8 Metern, eingegangen: Die Gestaltungssatzung kann keine konkreten Höhen vorschreiben. Dies wäre nur mittels textlicher Festsetzungen eines Bebauungsplanes möglich. Die Höhe von 8 Metern kann in der „Steimker Straße“ nicht vorgeschrieben werden, da viele der Bestandsgebäude bereits größere Höhen aufweisen und den Eigentümer:innen durch eine solche Festsetzung die Genehmigungsfähigkeit künftiger An- und Umbauten und Sanierungen im Bestand erschwert und zum Teil unmöglich gemacht würde.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen erfolgen auf der Buchungsstelle 51.1.01 der Stadtplanung.
Nachhaltigkeit:
Der bestehende Bebauungsplan ermöglicht eine Nachverdichtung durch den Bau von Mehrfamilienhäusern. Die Gestaltungssatzung soll diese Möglichkeit weiterhin bestehen lassen, aber auf Forderungen zur Grundstücksgestaltung eingehen.
Durchführungszeitraum:
Die Ausarbeitung der Gestaltungssatzung erfolgt nach Ratsbeschluss. Der Vorentwurf soll Anfang 2025 in die politische Beratung gehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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974,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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