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ALLRIS - Auszug

22.08.2024 - 8 Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 (03/42) "Im ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heidhoff stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Die Bürgerinitiative wünscht sich eine verträgliche Nachverdichtung.

 

Das Planungsbüro P3 empfiehlt keine Anpassung des B-Planes, da der Steimker Straße keine Höhenbegrenzung vorgeschrieben werden kann, da einige Bestandsgebäude bereits größere Höhen aufweisen.

 

Herr Harries hält eine Gestaltungssatzung ebenso für nicht sinnvoll, da dem Bürger nur noch mehr vorgeschrieben wird.

 

Herr Hartje bringt ein, dass der B-Plan nicht angreifbar gestaltet werden darf. Es sollte beachtet werden, dass die Änderung durch die Steuergelder aller Bürger*innen finanziert wird, hier jedoch nur eine bestimmte Gruppe angesprochen wird. Die CDU ist einstimmig der Meinung, dem Antrag der FWG nicht zuzustimmen.

 

Herr Magnucki reagiert auf den Einwurf kritisch in dem er sagt, wenn es keine Änderung des B-Planes geben wird, ist mit einer Vollversiegelung vor den Häusern sowie einer unverträglichen Nachverdichtung zu rechnen.

 

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Beschluss:
Der Ortsrat der Ortschaft Steimke stellt einstimmig fest, dass eine ordnungsgemäße Anhö-rung nach § 94 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 NKomVG stattgefunden hat.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Syke bei drei Gegenstimmen folgende Beschlussfassung:

a) Der Rat der Stadt Syke beschließt dem Begehren der Bürgerinitiative und der Ortsräte Syke und Steimke über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 (03/42) „Im Hachetal – südlich des Mühlendammes“ nicht zu folgen.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Syke bei einer Gegenstimme folgende Beschlussfassung:

b) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Gestaltungssatzung für den Bereich der „Steimker Straße“ auszuarbeiten.

 

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Anlagen zur Vorlage