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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)      Der Rat beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der Vorschläge aus der Abwägungstabelle (Anlage 1).

b)      Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 (10/59) „Ortskern Barrien – westl. der B6“ (Anlage 2) einschließlich dessen Begründung (Anlage 3) zu.

c)      Der Rat beschließt den Bebauungsplan und dessen Beiwerke bekannt zu geben und gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Syke hat am 12.09.2019 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 25 (10/59) „Ortskern Barrien – westl. der B6“ aufzustellen. Ferner wurde am selben Sitzungstag die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vom Rat beschlossen.

 

Zielsetzung der Planung ist es, ein in sich stimmiges Quartier zu schaffen, in dem Wohnen und Gewerbe miteinander korrespondieren, die Aufenthaltsqualität gesteigert und eine „Ortsmitte“ fest etabliert wird. Die vorzufindenden Gebäudetypologien und Nutzungsarten sollen untereinander in Einklang gebracht und aufgewertet werden. Wichtige erhaltenswerte Bausubstanzen sollen gesichert werden. Angrenzende öffentliche Einrichtungen und Versorgungsstrukturen werden mit einbezogen. Wohnungsbau soll in die Höhe entwickelbar sein, um Flächeninanspruchnahme zu reduzieren. Die Themen Leerstand und Nachnutzung werden ebenfalls betrachtet. Ferner wurde explizit auch das Thema Grünstrukturen betrachtet. Schützenswerte Bereiche, Bäume, Heckenstrukturen, werden durch Erhaltungsgebot gesichert. Verpflichtungen zur Anpflanzung im öffentlichen und privaten Raum ergänzen dieses Thema.  

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.012.2022 bekannt gemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 27.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im selbigen Zeitraum ebenfalls schriftlich dazu aufgefordert, bis einschließlich 13.01.2023 Stellung zu beziehen.

 

Sämtliche während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt, entsprechend abgewogen, sowie in den Bebauungsplanentwurf nebst Begründung (Anlage 2 und 3) eingearbeitet worden.

 

Die relevanten Anmerkungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung sind nachfolgend auszugsweise zusammengefasst:

  • Dem Hinweis auf mögliche Kampfmittel wird auf der Planzeichnung und der Begründung nachgegangen.
  • Altlastenverdachtsfälle
  • Leitungsschutzanweisungen
  • Erhaltung des Baumbestandes
  • Hinweise zu Wasser- und Überflutungsschutz, vor allem in Hinblick auf den Mühlenteich und das Hache-Ufer. Diesen wird in den Textlichen Festsetzungen nachgegangen.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind durch vorhandene Finanzmittel in der Buchungsstelle 51.1.01.443100-0001 gedeckt.

 

 

Nachhaltigkeit:

Die Ortsmitte von Barrien befindet sich seit geraumer Zeit in einer Umbruchsituation. Der Bereich um die St. Bartholomäus-Kirche zeichnet sich durch seinen historisch geprägten Bebauungszusammenhang aus. Mit den kirchlichen, sozialen und öffentlichen Nutzungen kommt dem Quartier eine besondere Bedeutung im Ortsgefüge zu.

 

Neben bestehenden und drohenden Leerständen, insbesondere auf privaten Flächen, gibt es im Plangebiet positive Entwicklungstendenzen. So hat die Kirche 2019 ein neues modernes Gemeindehaus errichtet und einige vom Abbruch bedrohte Gebäude konnten einer neuen Nutzung zugeführt werden. Dies betrifft z.B. das ehemalige Gemeindehaus, das umfangreich umgebaut wurde und als Kindergarten weitergenutzt wird.

 

Weil es im Hinblick auf die besondere räumliche Lage und die Nutzungsstruktur der Ortsmitte Barriens, an einer abgestimmten städtebaulichen Gesamtbetrachtung fehlte, hat die Stadt Syke ein städtebauliches Konzept zur Ortsentwicklung Barriens erarbeiten lassen. Zudem wurde daraufhin die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 (10/59) „Ortskern Barrien -westlich der B6“ beschlossen.

 

Diese Bauleitplanung soll in erster Linie der Bestandsicherung dienen, und zwar sowohl des für Barrien funktional sehr wichtigen Gemeinbedarfsstandortes, des prägenden historischen, teils denkmalgeschützten Gebäudebestandes als auch des Grünbestandes und des Freiraumverbunds. Darüber hinaus soll die zukünftige städtebauliche Entwicklung an diesem als sensibel einzustufenden Standort gezielt gesteuert werden. Gleichzeitig soll das westlich an den baulichen Bestand angrenzende Mühlenteichareal als wichtiger identitätsstiftender Freiraum für den Ortskern und die gesamte Ortschaft Barrien erhalten und dauerhaft gesichert werden.

 

Die wesentlichen zu berücksichtigenden städtebaulichen Ziele und Aspekte werden wie

folgt zusammengefasst:

 

  • planungsrechtliche Absicherung bestehender und geplanter Nutzungen zur Vermeidung bodenrechtlich beachtlicher Spannungen unter Berücksichtigung des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes zur Ortsentwicklung im Ortskern von Barrien,
  • Nutzung kleinteiliger Entwicklungs- und Erweiterungspotenziale, insbesondere zur Schaffung von Wohnraum, im Ortskern Barriens,
  • Berücksichtigung und Sicherung städtebaulich erhaltenswerter Bestandsstrukturen, z. B. durch den Erhalt und die Weiterentwicklung des historischen Erscheinungsbildes, Erhalt besonderer Baufluchten, Straßenfronten und Platzsituationen, Erhalt von Blickbezügen auf Einzelgebäude, Erhalt des kleinteiligen Stadtgrundrisses,
  • Bewahrung des empfindlichen Ortsbildes durch Vorgabe gestalterischer Mindestanforderungen,
  • Schutz vorhandener Baudenkmale vor Beeinträchtigungen durch entsprechende nachrichtliche Übernahme baukultureller Belange (s. Denkmalschutz, Archäologie, Erhaltungsbereiche),
  • Anpassung der Planung an die vorliegenden topographischen Besonderheiten und Erhalt der öffentlichen Park- und Grünanlagen in ihrer derzeitigen Funktion,
  • Berücksichtigung von Schutzgebieten (Geschützte Biotope, Landschaftsschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete) und deren nachrichtliche Übernahme und Sicherung durch die Bauleitplanung,
  • Betrachtung und Aufwertung vorhandener Grünstrukturen

 

 

Durchführungszeitraum:

Die Bekanntmachung und Umsetzung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist für das dritte Quartal 2024 vorgesehen.


 

 

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Beschlüsse

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05.06.2024 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

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20.06.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen