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Antrag - 2024/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD Fraktion - Baugebiete mit sozialem oder bezahlbarem Wohnraum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Stabstelle Steuerung
- Verfasser/in 1:
- Frau S.Hespenheide, Tel: 164-655
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Gödestorf
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05.06.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Barrien
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05.06.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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05.06.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Integration
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Vorberatung
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07.08.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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26.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag aus dem Antrag:
In allen künftigen Baugebieten in der Stadt Syke, welche mehr als zehn Wohneinheiten umfassen, müssen mindestens 20% der Wohnungen den Kriterien von sozialem oder bezahlbarem Wohnraum entsprechen.
Als sozialer Wohnraum gelten hierbei Wohneinheiten nach den Vorgaben des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG). Als bezahlbarer Wohnraum gelten Wohneinheiten nach dem Begriff des bezahlbaren, frei finanzierten Wohnraums.
Die Festsetzung erfolgt idealerweise im Bebauungsplan, sonst in anderer geeigneter Weise, beispielsweise in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und Maßnahmenträger.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung aus dem Antrag:
Dass sozialer Wohnraum geschaffen werden muss, ist seit langem bekannt und wird allen Ernstes von niemandem mehr bestritten. Wohnraum ist für Menschen, die von Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Grundsicherung leben müssen oder der Einkommen knapp über den leistungsrechtlichen Grenzen liegt, schwierig zu finden und schwierig zu finanzieren. Der Stadtrat Syke hat sich mit der Beteiligung an der Wohnbau Diepholz auch auf den Weg zur Schaffung des nötigen Wohnraums begeben.
Schaffung von sozialem Wohnraum ist eine typische kommunale Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft und kommt direkt den Menschen in Syke zugute. Investoren und Bauträger sollten zwischenzeitlich in ihren Kalkulationen solchen Wohnraum berücksichtigen können.
Mit der angestrebten Grundsatzaussage positioniert sich die Stadt Syke, gibt den Bauträgern durch eine klare Aussage Verbindlichkeit und spart in Einzelfällen Ressourcen in den Verhandlungen.
Der Beschluss gilt ausdrücklich auch für bereits angedachte bzw. auf den Weg gebrachte Baugebiete, wie zum Beispiel am Hallenbad, wenn der Rat sich mehrheitlich für die Umsetzung dieser Vorhaben aussprechen sollte.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79,9 kB
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