Ratsinformationssystem

ALLRIS - Auszug

05.06.2024 - 7 Antrag der SPD Fraktion - Baugebiete mit sozial...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Jagst erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Anschließend erläutert Herr Hartje den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Es sollten keine festen Quoten festgesetzt werden. So soll eine flexiblere Umsetzung erreicht werden.

 

Herr Göcmen beanstandet den späten Eingang des CDU- Antrages. So gab es für die Fraktionen keine Chance über den Antrag zu beraten. Er lehnt den Antrag ab, da er ihn in der Praxis nicht für umsetzbar hält. Der Antrag hätte auch eine Mehrbelastung der Verwaltung zur Folge. Es gibt keine Planungssicherheit für Investoren. Herr Göcmen hält an dem Antrag der SPD fest.

 

Herr Kastner stimmt für den Antrag der SPD und lehnt den Antrag der CDU ab. Er ist der Meinung, dass trotz der klaren Vorgaben weiterhin gebaut wird. Dem schließt sich Herr Hansemann an.

 

Frau Thiele unterstützt grundsätzlich den Antrag der SPD. Sie lehnt aber beide Anträge ab, da keine ausreichende rechtsverbindliche Definition für bezahlbares Wohnen gefunden wurde. Sie schlägt vor, beide Anträge zusammenzufassen und neu zu formulieren. Herr Kuchem und Herr Göcmen erläutern die Definition für bezahlbares Wohnen.

 

Herr Schulenberg lehnt beide Anträge ab. Es sollte keine kommunalpolitischen Vorgaben geben, sondern landespolitische Vorgaben.

 

Da der Antrag der SPD-Fraktion weitergehend ist, lässt Herr Harries nur über diesen Antrag abstimmen.

 

Reduzieren

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Syke bei drei Gegenstimmen folgenden Beschluss:

 

Beschlussvorschlag aus dem Antrag:

 

In allen künftigen Baugebieten in der Stadt Syke, welche mehr als zehn Wohneinheiten umfassen, müssen mindestens 20% der Wohnungen den Kriterien von sozialem oder bezahlbarem Wohnraum entsprechen.

 

Als sozialer Wohnraum gelten hierbei Wohneinheiten nach den Vorgaben des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG). Als bezahlbarer Wohnraum gelten Wohneinheiten nach dem Begriff des bezahlbaren, frei finanzierten Wohnraums.

 

Die Festsetzung erfolgt idealerweise im Bebauungsplan, sonst in anderer geeigneter Weise, beispielsweise in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und Maßnahmenträger.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage