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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099-06-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Syke - hier Stellenplan 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Organisation, IT und Personal
- Verfasser/in 1:
- Frau A. Löhmann, Tel.: 164-102
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan für die Stadt Syke bildet im Teil A die Beamtenstellen und im Teil B die Stellen der tariflich Beschäftigten ab.
Im Teil A des Stellenplanes (Beamtinnen und Beamte) gibt es in der absoluten Anzahl der Beamtenstellen keine Veränderungen zum Stellenplan 2023.
Hinweis:
a) Es sind 4 Beamtenstellen (tatsächliche Besetzung 3,54) mit tariflich Beschäftigten besetzt. Es handelt sich um Stellen in den Fachbereichen 1, 2 und 4. Diese sind mit einem k.u.-Vermerk (künftig umzuwandeln) versehen.
b) Die Stelle nach Besoldungsgruppe A 11 aus dem Fachbereich 3 – Ordnung wird verschoben in den Fachbereich 5 – Finanzen und Beteiligung. Im Gegenzug wird die Stelle nach Besoldungsgruppe A 10 aus dem Fachbereich 5 – Finanzen und Beteiligung in den Fachbereich 3 – Ordnung verschoben. Dies geschieht vor dem Hintergrund der geplanten Neubewertung der Beamtenstellen in diesen Bereichen.
Im Teil B des Stellenplans (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) sind alle Stellen mit der tariflichen Bezahlung und den Stundenanteilen in der jeweiligen Entgeltgruppe dargestellt.
Die Gesamtzahl der Vollzeitstellen im Stellenplan 2023 betrug 322,01 Stellen.
Dieser Stellenanteil erhöht sich auf 323,34 Vollzeitstellen.
Hinweis:
Bisher wurde im Sozial- und Erziehungsbereich (SuE) für jede neue Einstellung eine neue Stelle eingerichtet und die bisher besetzten und freigewordenen Stellen wurden zum Teil nicht wieder besetzt oder gelöscht. Dies wurde nun mit dem Stellenplan 2024 korrigiert. Künftig wird im SuE-Bereich nur noch die tatsächliche Besetzung ausgewiesen. Im Übrigen wird hierzu auf Ziffer n) dieser Beschlussvorlage verwiesen.
Die Differenzen erklären sich wie folgt:
a) Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 wurde die Stelle des Klimaschutzmanagements in den Stellenplan eingebracht. Bis zu diesem Zeitpunkt war diese Stelle außerhalb des Stellenplans angesiedelt. Aufgrund von Förderrichtlinien kann die Stelle nur befristet besetzt werden, sodass ein k.w. (künftig wegfallend) Vermerk hinzugefügt wurde (s. lfd. Nr. 9).
b) Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wurde mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 auf 35 Wochenstunden erhöht (s. lfd. Nr. 13).
c) Bei den Technikern im Fachbereich 4 wurde eine Stelle neu bewertet mit dem Ergebnis, dass die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b TVöD anstatt in die Entgeltgruppe 9a TVöD zu erfolgen hat (s. lfd. Nrn. 16 und 22).
Die zusätzlichen Kosten betragen jährlich ca. 2.500 EURO.
d) In der Kernverwaltung im Bereich Wirtschaft und Kultur ist es notwendig, den Stellenanteil von bisher 0,5 (19,5 Wochenstunden) auf 0,64 (25 Wochenstunden) anzuheben. Es handelt sich um die Stelle der/des Content Managerin/Managers (Social Media). Auf dieser Stelle soll künftig auch Pressearbeit mit erledigt werden (s. lfd. Nr. 17). Die Anhebung der Eingruppierung dieser Stelle erfolgte bereits mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 (s. lfd. Nrn. 17 und 38).
Die zusätzlichen Kosten für die Stundenerhöhung betragen jährlich ca. 9.000 EURO.
e) Im Bereich Zentrale Projekte wurde die Sachbearbeiterstelle mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 auf Vollzeit erhöht (s. lfd. Nr. 23).
f) Im Fachbereich 6 – Soziales wird eine Vollzeitstelle im Bereich Sozialhilfe eingerichtet. Dies ist notwendig um die bisher befristete Stelle zu entfristen. Der Bedarf an einer unbefristeten Stelle ist vorhanden aufgrund der aktuell und zukünftig zu erwartenden steigenden Fallzahlen, vor allem im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Darüber hinaus soll auf dieser Stelle perspektivisch die stellvertretende Fachbereichsleitung verankert werden. Es handelt sich um eine Stelle nach Entgeltgruppe 9a (s. lfd. Nr. 23).
Die Kosten für Stelle nach EG 9a betragen jährlich ca. 59.000 EURO.
g) Im Fachbereich 1 Bereich Organisation wurde mit dem Stellenplan 2022 eine 0,5 Stelle nach Entgeltgruppe 8 eingerichtet. Um diese Stelle sinnvoll mit Aufgaben zu belegen, wurde von einer Stelle nach Entgeltgruppe 9a der Stellenanteil in Höhe von 0,49 dieser Stelle zugeordnet. Dies war möglich, da im Personalbereich ein Stellenanteil frei war (s. lfd. Nrn. 23 und 27). Eine Auswirkung auf die absolute Stellenanzahl hat diese Veränderung nicht.
h) Die Grundschule in Heiligenfelde wird derzeit ausgebaut. Zum Schuljahr 2024/2025 wird dort eine ganztägige Betreuung angeboten und eine Mensa installiert. Hierfür ist Personal notwendig:
- Es werden 2 Stellen in Teilzeit mit je 35 Wochenstunden als Erzieher:in nach Entgeltgruppe S08a für die Betreuung im Ganztagsangebot benötigt.
Die Kosten belaufen sich auf jährlich ca. 57.500 EURO je Stelle. - Es werden 2 Stellen in Teilzeit mit je 15 Wochenstunden als Küchengehilfe/Küchengehilfin benötigt. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 1 TVöD (s. lfd. Nr. 67).
Die Kosten belaufen sich auf jährlich ca. 15.500 EURO je Stelle. - Es wird eine zusätzliche Reinigungskraft in Teilzeit mit 15 Wochenstunden benötigt. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 2 TVöD (s. lfd. 65).
Die Kosten belaufen sich auf jährlich ca. 20.000 EURO. - Es wird eine Stelle in Vollzeit als Koch eingerichtet. Der Koch wird neben der Grundschule auch drei Kindergärten mit versorgen (Wachendorf, Heiligenfelde, Henstedt). Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 (s. lfd. Nr. 31).
Die Kosten hierfür belaufen sich auf jährlich ca. 55.700 EURO.
i) Die wöchentliche Arbeitszeit der Schulsekretärinnen sind ab dem 01.08.2023 gem. des Ratsbeschlusses vom 23.03.2023, Vorlage 2023/018, anzuheben.
j) Im Fachbereich 6 wurde mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 eine 0,5 Stelle zur Unterstützung eingerichtet (s. lfd. Nr. 38).
k) Im Fachbereich 2 im Bereich Hallenbad wurde mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 eine Stelle der Entgeltgruppe 3 umgewandelt in eine Stelle nach Entgeltgruppe 5 (s. lfd. Nrn. 50 und 58). Darüber hinaus ist es notwendig, dass eine weitere Stelle nach Entgeltgruppe 5 (Fachkraft für Bäderbetriebe) eingerichtet wird. Derzeit absolviert ein Mitarbeitender eine Umschulung und wird diese im Sommer 2024 beenden. Um den Dienstbetrieb im Hallenbad aufrecht zu erhalten, wird die zusätzliche Stelle eingerichtet (s. lfd. Nr. 50).
Die Kosten für die zusätzliche Stelle nach EG 5 betragen jährlich ca. 49.100 EURO.
l) Auf dem Bauhof (Fachbereich 4) ist es notwendig, dass eine Stelle für eine Reinigung in Teilzeit mit 4 Wochenstunden eingerichtet wird. Die bisher beauftragte Firma kann die Reinigung nicht mehr übernehmen, da dies nur als Übergangslösung angedacht war (s. lfd. Nr. 65).
Die Kosten für die Teilzeitstelle nach EG 2 betragen jährlich ca. 4.500 Euro.
m) Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023 wurde eine neue Stelle im Jugendhaus geschaffen (s. lfd. Nr. 76).
n) Im Bereich der Kindertagesstätten ist der Bedarf an pädagogischen Fachkräften weiter gestiegen. Es wurden neue Gruppen und zum Teil neue Kindertagesstätten eingerichtet, um den stetig steigenden Bedarf an Kinderbetreuungszeiten zu decken. Hierfür ist entsprechendes Fachpersonal (Erzieher:innen, Sozialpädagogische Assistenten) und auch Leitungspersonal notwendig.
Der weiterhin vorherrschende Fachkräftemangel in diesem Bereich macht es unabdingbar, unbefristete Arbeitsverträge abzuschließen. Dies führt dazu, dass der Stellenplan im Laufe des Haushaltsjahres erweitert wird und diese Veränderungen mit dem neuen Stellenplan dargestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die im Stellenplan 2024 aufgeführten Stellen werden wie bereits mitgeteilt, nachgeliefert.
Nachhaltigkeit:
Im anliegenden Stellenplan ist die aktuelle Anzahl der unbefristeten Stellen aller bei der Stadt Syke beschäftigten Personen sowie der aktuell erkennbare und vertretbare Bedarf dargestellt.
Durchführungszeitraum:
Der Stellenplan wird für das Kalenderjahr 2024 aufgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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4 kB
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4
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(wie Dokument)
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4,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,4 kB
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