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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 25 (3/82) "Syker Neustadt" - Beschluss zur erneuten Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Herr W. Schneider, Tel: 164-411
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sonstiges
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06.11.2023
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Gödestorf
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06.11.2023
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Okel
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06.11.2023
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Wachendorf
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06.11.2023
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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Vorberatung
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17.08.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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07.09.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Bereit
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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Vorberatung
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06.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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27.11.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen samt Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 1)
b) Der Rat beschließt die erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 25 (3/82) „Syker Neustadt“ nebst Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (Anlage 2 und 3).
c) Der Rat beschließt die Abgabe von Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Bauleitplanung gemäß § 4a Abs.3 Satz 2 BauGB.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB musste die Planzeichnung und die Begründung in Bezug auf die Empfehlung der Umsetzung eines Lärmgutachtens erneut überarbeitet werden. Auch geringe Änderungen in Bezug der Baugrenzen und Wohneinheitenanzahl sind erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die Grundzüge der Planung betroffen sind und eine erneute Auslegung beschlossen werden muss. Aufgrund dessen sich die Planung vorrangig auf die Lärmthematik und teilweise auf Baugrenzen und die Anzahl von Wohneinheiten beschränkt, wird auf die Möglichkeit des § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB zurückgegriffen, welcher es erlaubt den Rat beschließen zu lassen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Bauleitplanung abgegeben werden können. Dies stellt auch eine deutliche Zeitersparnis dar.
Zum besseren Verständnis sind in den Anlagen 2 und 3 die jeweiligen Änderungen/Bereiche mit einer grauen Kennung versehen. Nachfolgend sind Auszüge dargestellt, die zeigen wie diese Kennung aussieht.
1.Beispiel aus der Planzeichenerklärung

2.Beispiel aus der Planzeichung

3.Beispiel aus der Begründung

Ferner befindet sich in der Anlage 1 die Abwägungstabelle aus der ersten Auslegung. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Zuge der Bebauungsplanaufstellung nach der Auslegung abgewogen und in dem Bebauungsplan nebst Begründung (Anlagen 2 und 3) für die erneute Auslegung berücksichtigt. In der Anlage 4 ist der Fachbeitrag zum Thema Lärmimmissionen ersichtlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Die erneute Beteiligung verursacht Bekanntmachungskosten, die aus der Buchungsstelle 51.1.01443100-0001 beglichen werden.
Nachhaltigkeit:
Zielsetzung ist es, einen der ältesten Stadtteile Sykes in seiner Eigenart zu erhalten und maßvoll zu erweitern (siehe BV´s 2020/090, 2020/090-01 und 2023/012).
Durchführungszeitraum:
Die erneute Auslegung wird im Laufe der Monate September und Oktober 2023 erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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14,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
|
9,3 MB
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