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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2023/051-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der Abwägungstabelle des Bebauungsplanes aus Anlage 3.
  2. Der Rat stimmt der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 (80/13) „Okeler Bruch SO Windenergieanlagen“ aus Anlage 1 einschließlich dessen Begründung aus Anlage 2 zu. 
  3. Der Rat beschließt die Unterlagen (Anlagen 1 bis 4) gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Syke hat am 14.09.2023 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß §1 Abs 8 und  § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 25 (80/13) „Okeler Bruch So Windenergieanlagen“ aufzuheben. Ferner wurde am selben Sitzungstag die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

  

Durch die Aufhebung des Bebauungsplans wird die 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Syke sowie die Bestimmungen aus dem §16 BImSchG maßgebend für die Umsetzung von Windenergieanlagen im ehemaligen Geltungsbereich. Ziel der Planung ist es ein Repowering der Anlagen zu ermöglichen um den Zielen des Windkraftausbaus gerecht zu werden. Im Rahmen der 30. Änderung des Flächennutzungsplans wurde die besondere Eignung des Plangebiets bestätigt.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.11.2024 amtlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im selben Zeitraum ebenfalls schriftlich dazu aufgefordert, bis einschließlich 20.12.2024 Stellung zu beziehen.

 

Sämtliche während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind in den Abwägungstabellen (Anlage 3) dargestellt und entsprechend abgewogen sowie in die Aufhebungssatzung (Anlage 1) eingearbeitet worden.

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

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„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

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„Wir treten auf der Stelle.“

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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

 

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Die Aufhebung des Bebauungsplans hat keinen Einfluss auf Belange der Lebensqualität.
Im Rahmen eines Repowerings kann es jedoch durch die Herstellung von höheren Windenergieanlagen zu einer veränderten Beeinträchtigung durch Schattenfall etc. kommen. 

 

 

Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle

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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umwelt- belastung in unserer Stadt.

 

 

 

Die Aufhebung des Bebauungsplans hat keinen Einfluss auf Belange der Mobilität.

 

 

Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung

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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung.

 

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Die Aufhebung des Bebauungsplans hat keinen Einfluss auf Belange der Flächennutzung. Im Rahmen eines Repowerings kommt es zur Entsiegelung bestehender Flächen und Versiegelung neuer Flächen kommen.

 

Syke setzt auf... aktives Miteinander

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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschied- licher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung.

 

 

 

Die Aufhebung des Bebauungsplans hat keinen Einfluss auf Belange des Miteinanders.

 

Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz

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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die An-passung an die Folgen des Klimawandels fördern.

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Durch die Aufhebung des Bebauungsplans ist ein Repowering der Bestandsanlagen durch höhere und leistungsintensivere Windenergieanlagen möglich. Dadurch kann eine größere Menge an erneuerbarer Energie erzeugt werden.

 

 

Syke setzt auf... Schutz der Natur

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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu be- wahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten.

 

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Im Rahmen der Aufhebung wurde der Einfluss der Windenergieanlagen auf artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht nachzulesen. Durch die bereits bestehende Nutzung der Flächen zur Windenergiegewinnung wird von einer größtenteils gleichbleibenden Belastung für die Umwelt ausgegangen.

 

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Durchführungszeitraum:

 

Die Bekanntmachung und Umsetzung der Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen.

 

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Beschlüsse

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04.06.2025 - Gemeinsame Sitzung Ortsräte - ordnungsgemäße Anhörung erfolgt

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18.06.2025 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

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02.07.2025 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen