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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Syke beschließt:

 

a) für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen, den Flächennutzungsplan zu ändern (Anlage 2) sowie dieses als Parallelverfahren öffentlich bekannt zu machen.

 

b) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, für das Parallelverfahren.

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Sachverhalt

 

Der im Betreff genannte Bebauungsplan war bereits am 03.04.2024 im Ortsrat Syke beraten worden (BV 2024/026). Hier kam zum Ausdruck, dass das Planverfahren positiv mitgetragen werden könnte, wenn seitens des Maßnahmenträgers weitere Informationen hinsichtlich der Vorhabenplanung beigebracht werden.

 

Es wurde sich dahingehend verständigt, die politische Beratungsfolge Anfang Januar 2025 einschließlich der erneuten Anhörung des Ortsrates fortzuführen.

 

Die eingangs erwähnten fehlenden Informationen betrafen die Ausrichtung der städtebaulichen Konzeption entlang der auf dem Areal befindlichen Trinkwasserleitung, die Querung der Bahnstrecke, die Anzahl der Wohneinheiten, die Größe der gewerblichen Nutzfläche, die Flächenversiegelung sowie die fuß- und radläufige Erreichbarkeit des neuen Quartiers. Alle Aspekte wurden vom Maßnahmenträger nun betrachtet.

 

Bei der Thematik der auf dem Areal befindlichen Trinkwasserleitung der Harzwasserwerke GmbH hat der Maßnahmenträger die Gebäudekörper nebst baulichen Nebenanlagen so  konzipiert, dass diese neben entsprechenden Schutzzonen genügend Berücksichtigung findet.

 

Das Areal ist zur Zeit noch beziehungsweise wurde während der ursprünglichen Nutzung als Pkw-Verkaufsstätte und Werkstatt durch zwei Schienenquerungen mit dem Individualverkehr angesteuert. Das Städtebauliche Konzept sieht vor, zukünftig eine Zuwegung für den motorisierten Individualverkehr und eine Zuwegung für die Fußgänger:innen und Fahrradfahrende zu nutzen. Um eine sichere Anbindung an den Fuß- und Radweg entlang der Nienburger Straße (Bundesstraße 6) gewährleisten zu können, werden Querungshilfen hergestellt. Ferner wird auch die Herstellung eines Sichtdreieckes bzgl. der vorhandenen Bahnstrecke berücksichtigt. Außerdem wurden erfolgreiche Gespräche mit den nördlich angrenzenden Grundstückseigentümern zur Herstellung einer Fuß- und Radwegeverbindung an die Waldstraße geführt.

 

In dem neuen Quartier (ca. 18.900 m²) sollen ca. 70 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von ca. 5000 m² etabliert werden. Der Gewerbeanteil, in dem bei Bedarf u.a. eine Kindertagesstätte eingerichtet werden könnte, beläuft sich auf ca. 7.800 m² Nutzfläche. Die restlichen Flächenanteile von ca. 6100 m² sind für Grün- und Erschließungsflächen vorbehalten. Es soll eine ortstypische Grundflächenzahl (GRZ I) von 0,35 und eine GRZ II, welche zusätzlich alle baulichen Nebenalgen abbildet, von 0,65 festgesetzt werden.

 

Der sich in Ausarbeitung befindliche städtebauliche Vertrag beinhaltet u.a. die generelle Kostenübernahme für die Planungs-, Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie die Schaffung von sozialem Wohnungsbau.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Kosten werden vom Maßnahmenträger übernommen. Der Stadt Syke entstehen somit keine unmittelbaren Kosten.

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Abgleich mit der Zukunftsstrategie:

 

 

Nur ankreuzen, wenn zutreffend: Dieser Beschluss enthält keine strategischen Elemente. Der „Abgleich mit der Zukunftsstrategie“ kann daher übersprungen werden.

Die nachfolgenden Zielrichtungen der Zukunftsstrategie sind eng verzahnt mit unserem Grundverständnis von Nachhaltigkeit. Wir wollen unsere Ziele so erreichen, dass auch zukünftige Generationen noch genügend Gestaltungsspielraum haben.

"Sind wir auf dem richtigen Weg?"

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„Ja, wir sind auf dem richtigen Weg.“

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„Wir treten auf der Stelle.“

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„Nein, wir kommen vom Weg ab.“

 

Syke setzt auf... vielfältige Lebensqualität

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Die Lebensqualität hängt von vielen Faktoren ab, die unterschiedlich wichtig sind für jeden Menschen. Einige dieser Faktoren sind: Bildung, Kultur und Freizeitangebote, Gesundheitsvorsorge, Einkaufsmöglichkeiten und Betreuungsangebote. Auch Parks, Plätze, Grünflächen und Naherholungs- gebiete haben Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort.

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Das geplante Vorhaben liegt unmittelbar angrenzend am zentralen Ortskern von Syke. Einkaufs- und Verweilmöglichkeiten, sowie sonstige Angebote des allgemeinen Wohlbefindens steigern die Lebensqualität vor Ort. 

 

Syke setzt auf... vielfältige und angepasste Mobilität für alle

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In Syke gehen wir zu Fuß und nutzen verschiedene Verkehrsmittel. Je nachdem, ob wir uns für das Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Auto entscheiden, beeinflussen wir den Verkehr und die Umwelt- belastung in unserer Stadt.

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Das Plangebiet ist fuß- und radläufig durch die geplante Überquerung über die B6 sowie durch den Individualverkehr und naheliegenden ÖPNV Anschluss entsprechend ausreichend erreichbar. 

 

Syke setzt auf... verantwortungsvolle Flächennutzung

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Im Stadtgebiet gibt es entlang der Siedlungsachse Barrien, Syke, Heiligenfelde das lebendige städtische Wohnen mit der Nähe zu Infrastruktur, Geschäften und kulturellem Leben sowie einem gesunden Gewerbe. In den umliegenden Ortschaften und Ortsteilen ist die Atmosphäre oft ruhiger und das dörfliche Leben steht im Mittelpunkt. Sowohl hier als auch entlang der Siedlungsachse ist ein bewusster Umgang mit unseren Ressourcen von Bedeutung.

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Das Eingangsbild zur Kernstadt aus der Ortschaft Heiligenfelde kommend würde eine deutliche Aufwertung erhalten. Eine bereits überwiegend versiegelte Fläche könnte sinnvoll nachgenutzt und somit der Eingriff in Natur- und Landschaft möglichst gering gehalten werden.

 

Syke setzt auf... aktives Miteinander

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Wir leben in einer vielfältigen Gesellschaft, in der Menschen unterschied- licher Herkunft, Kultur, Religion, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und Interessen zusammenkommen. Ein aktives Miteinander bedeutet auf- einander Acht zu geben, sich einzubringen, Inklusion, Chancengleichheit, Respekt und Bürgerbeteiligung.

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Der vom Maßnahmenträger umzusetzende, durch städtebaulichen Vertrag gesicherte, soziale Wohnungsbauanteil sowie die Etablierung von gewerblichen Flächenanteilen in Kombination mit einer Kindertagesstätte erfüllt das aktive Miteinander.

 

Syke setzt auf... engagierten Klimaschutz

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Klimaschutz reicht von der Reduzierung des Abfalls über Energieeinsparung bis hin zum Überflutungsmanagement. Dabei stehen Maßnahmen im Fokus, die sowohl den Klimaschutz als auch die An-passung an die Folgen des Klimawandels fördern.

 

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Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanes werden entsprechende Festsetzungen erfolgen, welche im Sinne der Energiewende und der Klimaanpassung stehen. Auch wird es Festsetzungen zur Anpflanzung geben. Ein noch zu errechnendes Kompensationsdefizit ist im Zuge des Bauleitplanverfahrens darzulegen und entsprechend herzustellen. Da diese Punkte noch nicht klar geregelt sind gilt es diesen Themenblock vorerst als neutral zu bewerten.

 

Syke setzt auf... Schutz der Natur

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Der Schutz der Natur ist entscheidend, um die biologische Vielfalt zu be- wahren. Durch den Schutz von Lebensräumen schaffen wir sichere Rückzugsorte für bedrohte Arten. Ein Netzwerk von Schutzgebieten ermöglicht es Tieren und Pflanzen, sich zu verbreiten und genetische Vielfalt zu erhalten.

 

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Das Plangebiet ist eine überwiegend versiegelte Fläche, welche eine entsprechende Nachnutzung erhalten soll. Neue Flächen werden daher nicht herangezogen und bleiben dem Naturhaushalt erhalten. Ein entsprechender Abstand zu Gehölzstrukturen ist in der Planung bereits wie auch Anpflanzungen auf dem Areal in der städtebaulichen Konzeption berücksichtigt worden. Der Themenkomplex wird daher neutral bewertet.

 

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Durchführungszeitraum:

 

Nach positivem Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren erfahrungsgemäß 1 ½ Jahre in Anspruch nehmen. Demnach könnte ein Satzungsbeschluss im 2. oder 3. Quartal 2027 beschlossen werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.01.2025 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.02.2025 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen