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ALLRIS - Auszug

30.01.2025 - 7 Bebauungsplan Nr.25 (3/85) "Quartier Am Hoyaer ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heidhoff stellt die Beschlussvorlage vor und übergibt das Wort an den Investor Herrn Zimmermann von Architektenbüro ajp und die Stadtplanerin Frau Thein vom Ingenieurbüro instara.

 

Herr Zimmermann stellt den bisherigen Sachstand zum „Quartier Am Hoyaer Berg“ anhand einer Präsentation vor.

 

Frau Thiele erkundigt sich über andere Möglichkeiten der Fuß-/ Fahrradüberquerung beispielweise über die Wiesenstraße.

 

Herr Zimmermann bestätigt, dass bereits positive Gespräche mit den benachbarten Anwohnern:innen geführt wurden, jedoch noch kein Abschluss gefunden wurde. Die Querungshilfe über die Bundesstraße wird weiterhin fokussiert.

 

Herr Hansemann erkundigt sich, auf welcher Grundlage die Nutzfläche geplant wird. Er fragt sich, warum die Gewerbetreibende dieses Quartier annehmen würden, obwohl in der Hauptstraße schon einige Jahre Leerstand ist. Ebenso sieht er die Überquerung der B6 von Fuß- und Radfahrern aufgrund der bereits kritischen Verkehrssituation als sehr fragwürdig an. Zusätzlich ist er von der Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnbaufläche nicht überzeugt.

 

Herr Zimmermann nimmt sich der Kritik an und erklärt, dass es sich in diesem Beschluss vorerst um einen Aufstellungsbeschluss handelt. Ein Verkehrsgutachten sowie weitere Prüfungen werden zukünftig folgen, jedoch ist die Reihenfolge einzuhalten.

 

Frau Thein hält ebenfalls einen Vortrag anhand einer Präsentation über die städtebauliche Entwicklung.

 

Herr Hartje bringt ein, dass seinerseits Grundbedingungen für die weitere Planung bestehen. Erstens ist ein Parkverbot an der B6 notwendig und zweitens sowie die Klärung einer alternativen, barrierefreien Anbindung für Fußgänger:innen und Fahrradfahrende in Richtung Norden.

 

Herr Harries schließt sich den Bedenken an und bittet darum, dass sich bewusst gemacht wird, dass weitere Ackerfläche zu Baufläche umgewandelt wird. Es handelt sich hier um eine Neuversiegelung und nicht nur um eine Entsiegelung mit anschließender Neubebauung.

 

Herr Göcmen spricht sich für das bereits bestehende Konzept aus und sieht dies als sehr ansprechend an.

 

Herr Schulenberg sagt, dass die bisherigen Planungen zu dem Aufstellungsbeschluss passen und zu diesem Zeitpunkt noch nicht alles fertig durchdacht sein kann. Er stimmt seinen Fraktionskollegen bezüglich der Verkehrssituation zu und ergänzt, dass die Entfernung zum naheliegenden Wald zu prüfen ist, sowie ein Bewusstsein geschaffen werden soll, dass eine große Gewerbefläche bei Zustimmung des Aufstellungsbeschlusses für Wohnraum aufgeben wird.

 

Frau Maaß erkundigt sich über die Größe der geplanten Wohneinheiten und fragt nach dem Höhenaufmaß der Gebäude aufgrund der bestehenden Steigung in diesem Quartier. Zu der Verkehrssituation bringt sie ein, dass eine Bedarfsampel in Frage kommen könnte.

 

Herr Zimmermann bedankt sich für die Rückmeldungen und erklärt, dass bereits einige Gespräche bezüglich der Verkehrssituation geführt wurden und bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Die Größe der Wohneinheiten ist noch nicht festgesetzt, jedoch werden diese zwischen 1,5-4 Zimmer geplant, damit das mögliche Wohngebiet für viele verschiedene Menschen in Frage kommen kann. Die Steigung des Grundstücks wurde bei der Planung berücksichtigt.

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Beschluss:

Der Ortsrat der Ortschaft Syke stellt einstimmig fest, dass eine ordnungsgemäße Anhörung nach § 94 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 NKomVG stattgefunden hat.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Syke bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Syke beschließt:

 

a) für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan aufzustellen, den Flächennutzungsplan zu ändern (Anlage 2) sowie dieses als Parallelverfahren öffentlich bekannt zu machen.

 

b) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, für das Parallelverfahren.

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Anlagen zur Vorlage