Das Schiedsamt als vorgerichtliche Streitschlichtungsinstanz
Heute zählen wir in der Bundesrepublik Deutschland ca. 10.000 Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Außer in Bayern, Baden Württemberg, Bremen und Hamburg gibt es in allen Bundesländern diese Schiedspersonen, wie sie geschlechtsneutral genannt werden, als vorgerichtliche Streitschlichtungseinrichtung.
Wahl der Schiedspersonen
Der Rat der Gemeinde wählt für jeden dieser Bezirke eine Schiedsperson für eine Amtsdauer von 5 Jahren.
Schiedsamt ist Ehrenamt
Das Amt der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist ein Ehrenamt, das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft praktisch unentgeltlich zur Verfügung, so dass das Schlichtungsverfahren für die Bürgerin und den Bürger vor dem Schiedsamt auch äußerst kostengünstig gestaltet ist.
Zuständigkeit
Die Schiedsmänner und Schiedsfrauen führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch.
Im Streitfall ist immer das Schiedsamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt. Dort reicht man als Antragstellerin oder Antragsteller einen Antrag auf Schlichtung ein.
