Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Anerkennung

Allgemeine Informationen

Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Unternehmen, die Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen möchten, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 21.6.1. 

Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand, jedoch mindesten 300 €.

Die aktuelle Fassung der in Niedersachsen gültigen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO-) finden Sie unter:

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsbehelf

Es ist ein Widerspruch möglich.  (siehe NJG §80 (2) Nr. 4 g)

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Prüfungs- und Bescheinigungsstelle nimmt Prüfungen ab und stellt Sachkundebescheinigungen aus, die für bestimmte Tätigkeiten (nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung) erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung von Gasen, Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung oder Stilllegung
  • von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten

Auch Zertifizierungsstellen können als Prüfungsstelle fungieren.

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