Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger namentlich an das zuständige Gesundheitsamt melden

Allgemeine Informationen

Der Fachdienst 53 - Gesundheitsamt - des Landkreises Diepholz überwacht aus hygienischer Sicht öffentliche Einrichtungen und Betriebe und informiert über das Infektionsschutzgesetz.

Zu den Aufgaben zählen insbesondere

  • Überwachung von Infektionskrankheiten
  • Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen
  • Übermittlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten
  • Lebensmittelbelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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