Handel mit und Vermittlung von ausgewählten Dual-Use-Gütern im EU-Ausland

Allgemeine Informationen

Bestimmte Güter sind in der EU mit Handelsbeschränkungen belegt. Hierzu gehören u.a. Güter mit „doppeltem Verwendungszweck“, die in Teil I, Abschnitt C, Kennungen 901 bis 999 der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) aufgeführt sind.

Dies sind z.B.

  • Güter zur Werkstoffbearbeitung,
  • Güter aus den Bereichen Telekommunikation und Informationssicherheit,
  • Sensoren und Laser,
  • Luft- und Raumfahrt.

Teil I, Abschnittt C, Kennung 901 bus 999 Anlage 1 Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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