In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
nicht angegeben
nicht angegeben
nicht angegeben
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Bürgerbüro
| Montag | 8:00 | - | 12:00 | Uhr |
| 13:30 | - | 17:00 | Uhr | |
| Dienstag | 8:00 | - | 17:00 | Uhr |
| Mittwoch | 8:00 | - | 16:00 | Uhr |
| Donnerstag | 8:00 | - | 12:00 | Uhr |
| 13:30 | - | 18:00 | Uhr | |
| Freitag | 8:00 | - | 13:00 | Uhr |
Kontakt Bürgerbüro
Telefon: 04242 164-314
Telefax: 04242 164-315
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