Elektronischer Rechtsverkehr

Allgemeine Informationen

In Niedersachen ist seit Juli 2006 im Rahmen eines Pilotprojektes der elektronische Rechtsverkehr auf E-Mail Basis (elba.nds) bei einzelnen Behörden der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit eröffnet. Ebenso ist der elektronische Rechtsverkehr auf E-Mail-Basis bei einem Familiengericht zugelassen. Bei den Registergerichten ist der elektronische Rechtsverkehr seit dem 1. Januar 2007 eingeführt (ERV-Register). Dokumente zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern können bei den  Registergerichten nur noch elektronisch eingereicht werden.

An wen muss ich mich wenden?

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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