Eheschließung

Allgemeine Informationen

Die Anmeldung der Eheschließung ist an den Wohnsitz gebunden. Einer der Partner muss also im Bereich der Stadt Syke mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein. Die Eheschließung selbst kann dann innerhalb Deutschlands in einem Standesamt Ihrer Wahl stattfinden.

Wenn Sie gerne im Ausland heiraten wollen, sollten Sie sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was Sie im Einzelnen berücksichtigen müssen.

Zur Anmeldung der Eheschließung können Sie gerne telefonisch einen Termin vereinbaren, an dem dann möglichst auch beide Partner persönlich erscheinen sollten. Ist einer der beiden Partner verhindert, kann er den anderen auch schriftlich bevollmächtigen.

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung werden gültige Ausweispapiere benötigt sowie je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit noch weitere Unterlagen. Gerne beraten wir Sie telefonisch oder auch in einem persönlichen Gespräch.

Welche Gebühren fallen an?

Anmeldung der Eheschließung

- 75,00 € Anmeldegebühr
- 40,00 € Zusatzgebühr für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen bei ausländischer Beteiligung

- 20,00 € Eheurkunde 
- 10,00 € jede weitere 
- 130,00 € Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
 
In besonderen Einzelfällen (z.B. mit Auslandsbezug) können noch weitere Gebühren anfallen.

Die Trauorte außerhalb erheben weitere Gebühren für Aufbau, Ausschmückung etc.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Was sollte ich noch wissen?

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.

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