Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

Allgemeine Informationen

Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.

Grundsätzlich ist eine Entsorgung von Gartenabfällen, Strauchschnitt etc. durch Verbrennen unzulässig. Ausnahmen hiervon sind die sogenannten Brauchtumsfeuer. Als Brauchtumsfeuer sind in Niedersachsen im wesentlichen Osterfeuer bekannt. In den letzten Jahren gab es eine Anmeldepflicht für Osterfeuer, Angaben über eine Teilnehmerzahl waren dabei nicht erforderlich. Dies war und ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer. Für die Annahme eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer ist der zeitliche Zusammenhang mit der Osterzeit und die Entzündung des Osterfeuers am Karsamstag. Die Ursprünge des Osterfeuers lassen darauf schließen, dass Osterfeuer auch mit sehr beschränktem Teilnehmerkreis als Brauchtumsfeuer anzusehen sind. Eine Personenzahl ist weder gesetzlich vorgeschrieben, noch aus anderen Gründen zur Annahme eines Osterfeuers erforderlich.

Allerdings ergeben sich aus der pandemischen Lage Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote. Insofern sind die Vorschriften der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen zwingend zu beachten.

Die Stadt Syke weist darauf hin, dass Osterfeuer unter Angabe der Lage des Abbrennplatzes anzumelden sind.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Je Kommune unterschiedlich geregelt.

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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