Behindertenberatung

Allgemeine Informationen

Bei Fragen

  • hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung,
  • zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen,
  • dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
  • und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
  • und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer
  • und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke

wenden Sie sich bitte an eine Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

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