Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige

Allgemeine Informationen

Wer

  • Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm und
  • Pakete mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 20 kg

gewerbsmäßig für andere befördert, muss dies schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Auch die Änderung und Beendigung des Betriebs ist anzeigepflichtig.

Weitere Informationen:

  • Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen: Erteilung
  • Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes: Anzeige
Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs müssen innerhalb eines Monats angezeigt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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