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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-10
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Syke - hier: Änderungen für den Verwaltungsausschuss aufgrund des FiWi
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr M.Wendt, Tel.:164-126
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2025
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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18.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft (FiWi) am 05.12.2024 wurden dem Ausschuss die Veränderungen von Haushaltsansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt vorgestellt, die sich seit der Übersendung des Verwaltungsentwurfes von Ende Oktober zur Haushaltssatzung 2025 mit BV 2024/094 ergeben haben. Danach verbessert sich das Defizit im Ergebnishaushalt auf nun neu 2.259.100 € gegenüber vorher 2.546.300 €.
Der Ausschuss FiWi hat diese Veränderungen einstimmig beschlossen. Die Positionen wurden entsprechend eingearbeitet. Die sich daraus ergebenden aktualisierten Anlagen sowie die neue Haushaltssatzung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Nachfolgend werden die wesentlichen Veränderungen für den Ergebnis- und Finanzhaushalt kurz dargestellt:
Ergebnishaushalt
Erträge:
BSt. 36.5.00.314200 Zuweisungen für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden: Der Ansatz wird nach der Erhöhung des Zuschusses durch den Landkreis um 320.000 € erhöht.
BSt. 11.1.03.358200 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen: Der Ansatz wird aufgrund von Versetzungen in den Ruhestand um insgesamt 225.300 € erhöht.
BSt. 61.1.01.311100 Schlüsselzuweisungen vom Land: Laut Mitteilung des Landesamts für Statistik erhöht sich der vorl. Grundbetrag. Dies ergibt einen erhöhten Ansatz im Haushalt 2025 um 590.700 €.
Aufwendungen:
BSt. 11.1.03.4* Zuführung Pensions- und Beihilferückstellungen: Der Ansatz muss aufgrund von Pensionsansprüchen und einer Neubesetzung um 724.800 € erhöht werden.
BSt. 54.1.01.421200 Straßenunterhaltung: Sanierung der Kieler Straße im Zuge der Umsetzung der Verlegung der Versorgungsleitungen. Es ergibt sich eine Erhöhung um 150.000 €
Finanzhaushalt
Einzahlungen:
BSt. 21.1.00/0003.681200: Investitionszuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden: Hier wird bis 2027 der Zuschuss des Landkreises zur Förderung der Infrastruktur der Schulen von jährlich 188.800 € veranschlagt.
Auszahlungen:
BSt. 11.1.10/0183.787100 Sanierung Rathaus: Die Umgestaltung des Rathausbrunnens wird gestrichen. Der Ansatz reduziert sich um 100.000 €.
Die Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich durch die Aufnahme der Planungskosten zur Sanierung des Daches der Realschule um 200.000 € auf insgesamt 1.950.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2025 bis 2028 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Ordentliche Erträge | 60.704.400 | 61.127.400 | 61.595.400 | 62.299.800 | 62.785.300 |
Ordentliche Aufwendungen | 62.072.800 | 63.371.200 | 65.803.400 | 67.610.700 | 69.717.000 |
Ordentliches Ergebnis | -1.368.400 | -2.243.800 | -4.208.000 | -5.310.900 | -6.931.700 |
Außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Außerordentliche Aufwendungen | 0 | 15.300 | 0 | 0 | 0 |
Jahresergebnis | -1.368.400 | -2.259.100 | -4.208.000 | -5.310.900 | -6.931.700 |
Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 18,7 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 57.063.000 | 58.223.900 | 59.032.700 | 59.751.600 | 60.548.100 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 55.853.100 | 57.764.200 | 60.521.500 | 62.301.600 | 64.059.200 |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.209.900 | 459.700 | -1.488.800 | -2.550.000 | -3.511.100 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2028 nicht erfüllt werden. Für 2025 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.498.000 | 2.328.300 | 1.811.800 | 1.935.800 | 475.000 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 12.432.600 | 12.563.500 | 18.198.300 | 16.056.000 | 1.631.000 |
Saldo der Investitionstätigkeit | -9.934.600 | -10.235.200 | -16.386.500 | -14.120.200 | -1.156.000 |
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= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag | -8.724.700 | -9.775.500 | -17.875.300 | -16.670.200 | -4.667.100 |
Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 4.620.000 | 6.271.000 | 7.920.200 | 7.820.500 | -1.270.100 |
Finanzmittelveränderung | -4.104.700 | -3.504.500 | -9.955.100 | -8.849.700 | -5.937.200 |
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Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
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| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Geplante Kreditaufnahmen | 6.000.000 | 8.000.000 | 10.000.000 | 10.000.000 | 1.000.000 |
Ordentliche Tilgung | 1.380.000 | 1.729.000 | 2.079.800 | 2.179.500 | 2.270.100 |
Nachhaltigkeit:
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2024 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2025 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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258,9 kB
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2
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91,6 kB
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110,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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193,1 kB
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