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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/097

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beschließt die als Anlage 1 beigefügte 30. Änderungssatzung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Syke vom 11.08.1992


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für 2025 wird dem Rat die einjährige Gebührenvorauskalkulation auf der Grundlage des § 5 NKAG zur Beschlussfassung vorgelegt. An der Berechnung der vorhergehenden Kalkulationen werden keine Veränderungen vorgenommen.   

 

Inhaltlich wird auf die als Anlage 2 beigefügte Gebührenvorauskalkulation verwiesen.

 

In der 30. Änderungssatzung (Anlage 1) werden die Abwassergebühren entsprechend angepasst:

 

Zu Artikel 4:

Für die zentrale Schmutzwassergebühr in § 15 wird vorgeschlagen, die

Gebührensatzobergrenze von 2,72 €/m³ auf 2,96 €/m³ zu erhöhen. Die Erhöhung beträgt 0,24 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz von 2024.

 

Die vom Rat der Stadt Syke mit den Beschlussvorlagen Nr. 2001/190, 2009/196 und zuletzt 2014/171 beschlossenen Abschreibungssätze bilden die Grundlage der ermittelten Abschreibungen für die Vorkalkulation 2025. Eine Änderung ist hier nicht geplant. Die bisherigen Abschreibungssätze werden beibehalten.

 

Zu Artikel 5:

In § 20 Abs. 1 der Satzung wird für die Kleinkläranlagen vorgeschlagen, die  Gebührensatzobergrenze von 35,55 €/m³ auf 36,36 €/m³ zu erhöhen. Die Erhöhung beträgt 0,81 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz von 2024.

 

Für das Abwasser aus abflusslosen Gruben wird vorgeschlagen, die Gebührensatzobergrenze von  27,49 €/m³ auf 25,98 €/m³ zu reduzieren. Die Verringerung beträgt 1,51 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz 2024.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebührensatzobergrenzen bei der zentralen und dezentralen Schmutzwasserbeseitigung stellen sich zur vorherigen Kalkulation im Einzelnen wie folgt dar:

 

Gebührenart

Gebührenart Gebühren-

Obersatzgrenze

neu ab 2025

Gebührenart Gebühren-

Obersatzgrenze

neu ab 2024

Differenz

zentrale

Schmutzwasserbeseitigung

in €/m³

 

2,96

 

2,72

 

+ 0,24

 

 

 

 

 

 

Gebührenart

Gebührenart Gebühren-

Obersatzgrenze

neu ab 2025

Gebührenart Gebühren-

Obersatzgrenze

neu ab 2024

Differenz

dezentrale

Schmutzwasserbeseitigung

KKA

in €/m³

 

36,36

 

35,55

 

+ 0,81

dezentrale

Schmutzwasserbeseitigung

ASG

in €/m³

 

25,98

 

27,49

 

-          1,51

 

 

 

 

Nachhaltigkeit:

Mit den neuen Gebührenkalkulationen wird für 2025 der laufende Betrieb in den jeweiligen Einrichtungen kontinuierlich fortgeführt werden können.

 

Durchführungszeitraum:

Die Gebührensätze gelten für das Kalenderjahr 2025.


 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.12.2024 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

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18.12.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen