Ratsinformationssystem
Informationsvorlage öffentlich - 2024/054-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterrichtung über die bis zum 29.11.2024 geleisteten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 21 00/5
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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18.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss und der Rat der Stadt Syke nehmen davon Kenntnis, dass für das Jahr 2024 folgende über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen geleistet wurden:
Nr. 1 |
BSt. 21.1.03.422200 Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände bis 1.000 € o. UST
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| Haushaltsansatz im Deckungskreis 6 der Grundschule Heiligenfelde |
14.800,00 € |
| Überplanmäßige Aufwendung vom 11.11.2024 | 689,50 € |
Die Mittel werden für die Ausstattung der neuen Küche in der Grundschule Heiligenfelde benötigt. Die Mittel wurden ursprünglich im Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt. Die nun angeschafften Besteckkästen und Magnetleisten sind allerdings aus dem Ergebnishaushalt zu zahlen.
Die überplanmäßig bereitgestellten Mittel werden im Finanzhaushalt bei der BSt. 21.1.03/0050.783110 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €) gesperrt und somit eingespart.
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Nr. 2 |
BSt. 36.6.01.427106-0003 Internationale Jugendarbeit
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| Haushaltsansatz | 48.000,00 € |
| Überplanmäßige Aufwendung vom 22.10.2024 | 20.000,00 € |
Folgende Projekte der Internationalen Jugendarbeit wie z.B. - Jugendaustausch vom 01. bis 12.10.2024 in Marokko - Deutsch-französisch-polnischer Jugendaustausch vom 16. bis 19.09.2024 in - Deutsch-französisch-polnischer Gruppenaustausch vom 14. bis 18.10.2024 in Syke haben stattgefunden und die hierfür entstandenen Rechnungen müssen bezahlt werden.
Für die Internationale Jugendarbeit wurden bereits Fördermittel in Höhe von 35.542,45 € zugesagt. Diese können jedoch erst nach Vorlage des vollständigen Nachweises und abgeschlossener Prüfung ausgezahlt werden.
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Nr. 3 |
BSt. 11.1.10/0180.787100 Überdachung Holzhütten Bauhof
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| Haushaltsansatz | 0,00 € |
| Außerplanmäßige Auszahlung vom 08.10.2024 | 7.000,00 € |
Auf dem Bauhof wurde in den Jahren 2023/2024 eine Unterstellhalle gebaut. Hierfür sollen aufgrund der Witterungsverhältnisse noch vor dem Winter Seitenwände eingebaut werden.
Die Mittel werden bei der BSt. 11.1.10/0051.787100 (Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen) gesperrt und somit eingespart.
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Nr. 4 |
BSt. 21.1.01/0050.783110 Grundschule Syke, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €
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| Haushaltsansatz | 47.000,00 € |
| Überplanmäßige Auszahlung vom 13.11.2024 | 971,09 € |
Für die Grundschule Am Lindhof wurde im August 2024 ein Klassensatz iPads angeschafft. Die Anschaffung von dazugehörigen iPad-Hüllen zum Schutz vor Kratzern und Brüchen ist erforderlich und die Rechnung hierfür liegt nun vor.
Die Mittel werden bei der BSt. 21.1.01.422200 (Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände bis 1.000 € o. UST) gesperrt und somit eingespart.
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Nr. 5 |
BSt. 24.3.01/0050.783110 Anschaffungen Inklusion/ IT-Ausstattung Schulen
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| Haushaltsansatz Bereits genehmigte überplanmäßige Auszahlung vom 19.08.2024 | 120.000,00 € 10.000,00 € |
| Überplanmäßige Auszahlung vom 04.11.2024 | 22.061,88 € |
Die jetzigen Serverlösungen werden vom Landkreis Diepholz nur noch bis Ende des Jahres 2024 supportet und die Mitteilung des Landkreises ist erst jetzt erfolgt. Für den reibungslosen Betrieb der Schulen muss daher in diesem Jahr noch die Umstellung erfolgen. Dies betrifft die Schulen Grundschule Syke Am Lindhof, Grundschule Barrien, Grundschule Heiligenfelde und die Grund- und Oberschule Luise-Chevalier. Hierfür fallen Gesamtkosten in Höhe von 30.000,00 € an. Die Server der Realschule wurden bereits umgestellt.
Die Mehrauszahlung wird durch Mehreinzahlungen bei der Rückerstattung durch den Drittträger Lebenshilfe gedeckt.
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