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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 4/094-04-02-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Bei der Buchungsstelle 54.1.01.421200, Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens, werden für das Haushaltsjahr 2025 weitere 150.000 €, Gesamt dann 1.100.000 €, zur Verfügung gestellt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den letzten Jahren traten in der "Kieler Straße" in Barrien immer wieder Rohrbrüche an der dortigen Trinkwasserleitung auf. Betroffen war hierbei der Abschnitt von der Sudweyher Landstraße (L 334) bis zur Straße "In der Moorheide". Der zuständige Versorgungsträger, der Wasserverband Syker Vorgeest, war daher gezwungen seine Trinkwasserleitung im gesamten Abschnitt zu erneuern. Da in diesem Rahmen ebenfalls alle Trinkwasserhausanschlüsse erneuert werden sollten und aufgrund der bereits vorhandenen starken Pflasterschäden, wurde vereinbart, dass die Fahrbahn der Straße, nach Abschluss der Leitungsverlegung, in asphaltbauweise wieder hergestellt werden soll.

 

Im Zuge der Umsetzung der Verlegung der Trinkwasserleitung, mit der im Juni dieses Jahres begonnen wurde, wurden die anderen Versorgungsträger von der Stadt Syke gebeten mitzuteilen, ob sie ebenfalls kurzfristige Leitungsverlegungen planen. Die Avacon Syke teilte daraufhin mit, kurzfristig im selben Straßenabschnitt zwei neue Mittelspannungsleitungen verlegen zu wollen, um die zukünftige Stromversorgung der Haushalte in diesem Gebiet sicherstellen zu können. Diese Maßnahme sollte im direkten Anschluss an die Maßnahme der Syker Vorgeest erfolgen. Gleichzeitig wurde der zuständige Träger für die Glasfaserverlegung, die GVG, darum gebeten, die Herstellung ihrer Leitungen im Rahmen der Verlegung der Maßnahme der Avacon mit durchzuführen. Der Beginn der Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgte im Oktober und soll Endes dieses Jahres abgeschlossen werden.

 

Da für die Neuverlegung der Leitungen der Versorgungsträger nicht die gesamte Fahrbahnbreite in Anspruch genommen wird, ist für die Wiederherstellung dieser eine Kostenbeteiligung der Stadt Syke  erforderlich. Nach aktuellen Erkenntnissen ist für die Stadt Syke von einem Kostenanteil in der Höhe von ca. 150.000 € auszugehen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Bereitstellung der weiteren Mittel von 150.000 € bei der Buchungsstelle 54.1.01.421200 erhöht sich das Defizit im Ergebnishaushalt entsprechend.

 

Nachhaltigkeit:

Mit der Durchführung der aufgeführten Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden Recht- und Verkehrssicherheit aufrechterhalten und wieder hergestellt. Gleichzeitig werden die Nutzbarkeit und Lebensdauer der städtischen Einrichtungen und Bauwerke verlängert.

 

Durchführungszeitraum:

Die Ausführung der Maßnahme soll in 2025 erfolgen.

 

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Beschlüsse

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27.11.2024 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

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05.12.2024 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

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18.12.2024 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen