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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/097
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenvorschau Abwasser 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr M.Wendt, Tel.:164-126
- Aktenzeichen:
- 22 21 23 VK 2025
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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18.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für 2025 wird dem Rat die einjährige Gebührenvorauskalkulation auf der Grundlage des § 5 NKAG zur Beschlussfassung vorgelegt. An der Berechnung der vorhergehenden Kalkulationen werden keine Veränderungen vorgenommen.
Inhaltlich wird auf die als Anlage 2 beigefügte Gebührenvorauskalkulation verwiesen.
In der 30. Änderungssatzung (Anlage 1) werden die Abwassergebühren entsprechend angepasst:
Zu Artikel 4:
Für die zentrale Schmutzwassergebühr in § 15 wird vorgeschlagen, die
Gebührensatzobergrenze von 2,72 €/m³ auf 2,96 €/m³ zu erhöhen. Die Erhöhung beträgt 0,24 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz von 2024.
Die vom Rat der Stadt Syke mit den Beschlussvorlagen Nr. 2001/190, 2009/196 und zuletzt 2014/171 beschlossenen Abschreibungssätze bilden die Grundlage der ermittelten Abschreibungen für die Vorkalkulation 2025. Eine Änderung ist hier nicht geplant. Die bisherigen Abschreibungssätze werden beibehalten.
Zu Artikel 5:
In § 20 Abs. 1 der Satzung wird für die Kleinkläranlagen vorgeschlagen, die Gebührensatzobergrenze von 35,55 €/m³ auf 36,36 €/m³ zu erhöhen. Die Erhöhung beträgt 0,81 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz von 2024.
Für das Abwasser aus abflusslosen Gruben wird vorgeschlagen, die Gebührensatzobergrenze von 27,49 €/m³ auf 25,98 €/m³ zu reduzieren. Die Verringerung beträgt 1,51 €/m³ gegenüber dem Gebührensatz 2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebührensatzobergrenzen bei der zentralen und dezentralen Schmutzwasserbeseitigung stellen sich zur vorherigen Kalkulation im Einzelnen wie folgt dar:
Gebührenart | Gebührenart Gebühren- Obersatzgrenze neu ab 2025 | Gebührenart Gebühren- Obersatzgrenze neu ab 2024 | Differenz |
zentrale Schmutzwasserbeseitigung in €/m³ |
2,96 |
2,72 |
+ 0,24 |

Gebührenart | Gebührenart Gebühren- Obersatzgrenze neu ab 2025 | Gebührenart Gebühren- Obersatzgrenze neu ab 2024 | Differenz |
dezentrale Schmutzwasserbeseitigung KKA in €/m³ |
36,36 |
35,55 |
+ 0,81 |
dezentrale Schmutzwasserbeseitigung ASG in €/m³ |
25,98 |
27,49 |
- 1,51 |


Nachhaltigkeit:
Mit den neuen Gebührenkalkulationen wird für 2025 der laufende Betrieb in den jeweiligen Einrichtungen kontinuierlich fortgeführt werden können.
Durchführungszeitraum:
Die Gebührensätze gelten für das Kalenderjahr 2025.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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259,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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778,3 kB
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