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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-05-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Syke - hier: Stellenplan 2025: Einrichtung einer Stelle als Hochbauingenieur:in im Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Organisation, IT und Personal
- Verfasser/in 1:
- Frau A. Löhmann, Tel.: 164-102
- Verfasser/in 2:
- Herr P. Heidhoff, Tel: 164-400
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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18.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die gesetzlichen Anforderungen im Bereich des städtischen Hochbaus haben sich in den vergangenen Jahren stetig geändert und die Standards sind gestiegen. Dies führt dazu, dass die vorhandenen Mitarbeitenden einer höheren Arbeitsbelastung ausgesetzt sind.
Unter anderem sind die Klimaziele des Landes Niedersachsen im Bereich des Hochbaus zu berücksichtigen und umzusetzen. Die Klimaziele des Landes Niedersachsen sind in § 3 Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG) festgehalten. Demnach ist ein Ziel der Landes-regierung die Minderung der Gesamtemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 75 Pro-zent, bis zum Jahr 2035 um mindestens 90, jeweils bezogen auf die Gesamtemissionen im Vergleichsjahr 1990, und darüber hinaus die Erreichung von Treibhausneutralität bis zum Jahr 2040.
Damit auch die Stadt Syke ihren Teil zur Zielerreichung beitragen kann, müssen sämtliche Gebäude mit erneuerbaren Energien versorgt werden. In diesem Zuge sind auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen am Gebäudebestand notwendig.
Hinzu kommt, dass es im derzeitigen Gebäudebestand zum Teil ein erheblicher Sanie-rungsstau besteht.
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Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die die zusätzliche Stelle betragen ca. 75.000 EURO im Jahr.
Mehrkosten entstehen durch die Einstellung i.H.v. ca. 19.000 EURO im Jahr 2025. Mit einer Besetzung wird im 4. Quartal 2025 gerechnet.
Nachhaltigkeit:
Durch die zusätzliche Stelle kommt es zu einer Entlastung des vorhandenen Personals und auch zu einem Abbau des Bearbeitungsstaus. Die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wird damit vorangetrieben.
Durchführungszeitraum:
Die zusätzliche Stelle wird im Stellenplan 2025 eingerichtet.
