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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-05-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Syke - hier Stellenplan 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau A. Löhmann, Tel.: 164-102
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2025
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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18.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan für die Stadt Syke bildet im Teil A die Beamtenstellen und im Teil B die Stellen der tariflich Beschäftigten ab.
Im Teil A des Stellenplanes (Beamtinnen und Beamte) gibt es in der absoluten Anzahl der Beamtenstellen keine Veränderungen zum Stellenplan 2024.
Hinweis:
a) Es sind 4 Beamtenstellen (tatsächliche Besetzung 3,54) mit tariflich Beschäftigten besetzt. Es handelt sich um Stellen in den Fachbereichen 1, 2 und 4. Diese sind mit einem k.u.-Vermerk (künftig umzuwandeln) versehen.
b) Eine Beamtenstelle nach Besoldungsgruppe A 9 wurde aus dem Fachbereich 3 in den Fachbereich 1 verschoben.
Im Teil B des Stellenplans (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) sind alle Stellen mit der tariflichen Bezahlung und den Stundenanteilen in der jeweiligen Entgeltgruppe dargestellt.
Die Gesamtzahl der Vollzeitstellen im Stellenplan 2024 betrug 323,34 Stellen.
Dieser Stellenanteil erhöht sich auf 335,86 Vollzeitstellen.
Die Differenzen erklären sich wie folgt:
a) In der gesamten Verwaltung wurden einige Stellen neu beschrieben und bewertet. Dies geschah zum Teil auf Antrag der/des Beschäftigten oder aufgrund von notwendigen fachbereichsübergreifenden Aufgabenverschiebungen. Dies hatte zur Folge, dass Stellen höher bewertet wurden. Eine Änderung an der absoluten Anzahl der Stellen ergibt sich durch diese Änderungen nicht.
- Im Bereich Steuerung wurden 2 Stellen an aktuelle Gegebenheiten angepasst und neu bewertet. Das Ergebnis ist, dass beide Stellen nach Entgeltgruppe 9b bewertet wurden, die vorherige Eingruppierung lag bei der Entgeltgruppe 9a TVöD (s. lfd. Nrn. 18 und 25).
Die Mehrkosten je Stelle betragen 4.000 EURO bzw. 1.500 EURO im Jahr. - Im Bereich Steuerung wurde zudem eine Stelle neu beschrieben und bewertet mit dem Ergebnis, dass die Stelle von der Entgeltgruppe 6 in die Entgeltgruppe 8 einzugruppieren ist (s. lfd. Nr. 29 und 42).
Die Mehrkosten betragen ca. 6.300 EURO im Jahr. - Zwei Stellen im Fachbereich 4 – Bau, Planung und Umwelt wurden nach Entgeltgruppe 9 c TVöD bewertet. Die vorherige Bewertung lag bei der Entgeltgruppe 9b TVöD (s. lfd. Nrn. 14 und 18).
Die Mehrkosten je Stelle betragen ca. 3.500 EURO im Jahr. - Eine weitere Stelle im Fachbereich 4 wurde von der Entgeltgruppe 6 TVöD auf die Entgeltgruppe 8 TVöD nach einer Bewertung angehoben (S. lfd. Nrn. 29 und 42).
Die Mehrkosten der Stelle betragen ca. 2.000 EURO im Jahr. - Im Fachbereich 5 – Finanzen und Beteiligung wurde im Bereich der Steuern und Abgaben eine Stelle neu beschrieben und bewertet. Die Stelle ist einzugruppieren in die Entgeltgruppe 8 TVöD (S. lfd. Nrn. 29 und 42).
Die Mehrkosten betragen ca. 6.100 EURO im Jahr.
b) In einigen Bereichen der Kernverwaltung war und ist es notwendig, Stellen neu zu strukturieren und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Eine Änderung an der absoluten Stellenanzahl ergibt sich aus diesen Änderungen nicht.
- Im Bereich Steuerung wird die Stelle für Social-Media und Pressearbeit um 5 Wochenstunden auf insgesamt 30 Wochenstunden angehoben. Der Mitarbeiterin wurden weitere Aufgaben übertragen, vor allem im Social-Media Bereich. Die Darstellung der Stadt Syke auf den vorhandenen Social-Media Kanälen ist ein wichtiger Bestandteil um die Einwohner:innen zu informieren und mitzunehmen. Diese Aufgaben sind zeitintensiv und in der vorhandenen Arbeitszeit nicht abzuleisten. Die Stundenerhöhung ist möglich, da die Stelle für den Atemschutzwart nicht besetzt ist und dort der Stundenanteil entsprechend verringert wird (s. lfd. Nrn. 18 und 42).
Die Mehrkosten betragen ca. 12.000 EURO im Jahr. - Im Fachbereich 5 – Finanzen und Beteiligung haben einige Kolleg:innen dauerhaft auf die Vollzeitstellen verzichtet und arbeiten in Teilzeit. Dies hat es ermöglicht, dass eine weitere Stelle mit 35 Wochenstunden nach Entgeltgruppe 9a, sowie ein weiterer Stellenanteil von 9,00 Wochenstunden in der Entgeltgruppe 6 für den Bereich Steuern und Abgaben eingerichtet werden konnte.
Die Kosten für die Stelle nach EG 9a betragen ca. 68.000 EURO. Die Mehrkosten für die Entgeltgruppe 6 betragen ca. 10.000 EURO. - Die Stelle der Leiter:in Stadtbibliothek wird herabgesetzt auf die Entgeltgruppe 9a TVöD und dient künftig als Schnittstelle zwischen der Leitung Bibliothek (vgl. Beschlussvorlage 2022/026-4) und den Mitarbeiter:innen der Stadtbibliothek (s. lfd. Nrn. 10 und 20). Bisher gezahlte Zulagen an zwei Mitarbeiterinnen entfallen damit.
Die Kosten für die Stelle betragen 63.800 EURO im Jahr.
c) Der Stellenplan sollte um folgende Stellen erweitert werden:
- Im Fachbereich 2 – Bildung und Generationen werden 2 Vollzeitstellen nach Entgeltgruppe 2 TVöD für den Bereich der Reinigungskräfte in den Kindertagesstätten eingerichtet. Gerade im Niedriglohnsektor sind Stellen nur dann attraktiv, wenn sie unbefristet vergeben werden können. Aufgrund von Krankheitsausfällen, Urlauben und Mehrarbeitsstundenabbau kommt es immer wieder dazu, dass Ersatzpersonal benötigt wird. Personalausfälle im Reinigungsbereich müssen oftmals vom pädagogischen Fachpersonal aufgefangen werden. Um das vorhandene Personal zu entlasten und noch vorhandene Befristungen zu entfristen, sollen daher 2 Vollzeitstellen eingerichtet werden (S. lfd. Nr. 69).
Die zusätzlichen Personalkosten betragen je Stelle ca. 43.000 EURO im Jahr. - Im Jugendhaus wird eine zusätzliche Stelle als Sozialpädagog:in mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe S11b eingerichtet (s. lfd. Nr. 82). Näheres hierzu in der Beschlussvorlage Nr. 2024/94-05-05.
- Eine Erhöhung der wöchentlichen Stunden ist auf der Stelle für das Ausfahren des Essens aus den Mensen (Grundschule am Lindhof und Grundschule Heiligenfelde) notwendig. Die Erhöhung erfolgt um 10 Wochenstunden auf insgesamt 30 Wochenstunden (s. lfd. Nr. 66).
Die Mehrkosten betragen ca. 12.400 EURO im Jahr. - Im Fachbereich 4 – Bau, Planung und Umwelt wird eine zusätzliche Stelle als Hochbauingenieur eingerichtet (s. lfd. Nr. 11). Näheres hierzu in der Beschlussvorlage Nr. 2024/094-05-02.
- Für die Kläranlage werden zwei zusätzliche Stellen für Umwelttechnolog:innen für Abwasserbewirtschaftung (ehemals Fachkraft für Abwassertechnik) eingestellt (s. lfd. Nr. 41). Näheres hierzu in der Beschlussvorlage Nr. 2024/094-05-06.
- Für den Bauhof werden zwei zusätzliche Stellen als Gärtner:in eingestellt (s. lfd. Nr. 46). Näheres hierzu in der Beschlussvorlage Nr. 2024/094-05-03.
- Im Bereich der Kindertagesstätten ist der Bedarf an pädagogischen Fachkräften weiter gestiegen. Es wurden neue Gruppen und zum Teil neue Kindertagesstätten eingerichtet, um den stetig steigenden Bedarf an Kinderbetreuungszeiten zu decken. Hierfür ist entsprechendes Fachpersonal (Erzieher:innen, Sozialpädagogische Assistenten) und auch Leitungspersonal notwendig.
Der weiterhin vorherrschende Fachkräftemangel in diesem Bereich macht es unabdingbar, unbefristete Arbeitsverträge abzuschließen. Dies führt dazu, dass der Stellenplan im Laufe des Haushaltsjahres erweitert wird und diese Veränderungen mit dem neuen Stellenplan dargestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die im Stellenplan 2025 aufgeführten Stellen belaufen sich auf insgesamt 22.620.100 EURO.
Es wurde eine mögliche Tarifsteigerung von 5,5 % ab dem 01.01.2025 berücksichtigt.
In diesem Betrag sind weiterhin die Kosten enthalten, die z.B. für Arbeitsschutz, Unfallversicherung und gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen im Rahmen der Beschäftigung anfallen.
Die Kosten für die bei der Stadt beschäftigten FSJ-ler, BFD-ler und Praktikant:innen sind ebenfalls enthalten.
Dieser Betrag enthält keine Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen.
Mehrkosten entstehen durch die Einstellung von Personal für folgende Stellen:
Stelle | Kosten | Mögliche Besetzung ab |
zu c) Nr. 1 | 15.000 € für beide Stellen | 01.08.2025 |
zu c) Nr. 4 | 19.000 € | 01.10.2025 |
zu c) Nr. 5 | 14.000 € | 01.10.2025 |
zu c) Nr. 6 | 28.000 € für beide Stellen | 01.10.2025 |
Gesamtsumme: | 76.000 € |
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Die übrigen o.g. Maßnahmen sind aufwandsneutral.
Nachhaltigkeit:
Im anliegenden Stellenplan ist die aktuelle Anzahl der unbefristeten Stellen aller bei der Stadt Syke beschäftigten Personen sowie der aktuell erkennbare und vertretbare Bedarf dargestellt.
Durchführungszeitraum:
Der Stellenplan wird für das Kalenderjahr 2025 aufgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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14,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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17,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,5 kB
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