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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-05
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 01 Verwaltungsleitung restliche Produkte; Teilhaushalt 10 Organisation, IT, Personal und Teilhaushalt 50 Finanzen und Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr T. Kuchem, Tel: 164-502
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2025
- Verfasser/in 2:
- Frau I. Dänekas, Tel:164-107
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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18.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB 01 – Verwaltungsleitung
Produkt 11.1.01 – Verwaltungsleitung
Die Ansätze der Städtepartnerschaften werden um 500 € erhöht, Ajdir wird mit 2.000 € neu aufgenommen.
Es werden ab dem Haushaltsjahr 2025 6.000 € für städtische Werbemittel veranschlagt.
Außerdem wird die Buchungsstelle 11.1.01.431700 – Zuschüsse an private Unternehmen neu aufgenommen. Hier werden jährlich 57.400 € für den Defizitausgleich der VGH bereitgestellt.
Produkt 11.1.05 - Rat, VA, Ortsräte und Ausschüsse
Die Ansätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Die weiteren Ansätze der Produkte – Wirtschaftsförderung sowie Gleichstellung von Mann und Frau bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
FB 10 – Organisation, IT, Personal
Die sich für den Fachbereich 1/ Teilhaushalt 10 ergebenden Änderungen zu den Haushaltsansätzen des Vorjahres erklären sich wie folgt:
Produkt 11.1.02 - Zentrale Serviceleistungen:
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.02.443100 – Geschäftsaufwendungen - ist an die tatsächlich anfallenden Aufwendungen der letzten Jahre angepasst worden. Gründe dafür sind die gestiegenen Aufwendungen für Bürobedarfe und Porto.
Der Ansatz für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 € ohne Umsatzsteuer, Buchungsstelle 11.1.02/0050.783110, wurde mit 35.000 € veranschlagt. Es wurden Haushaltsmittel für die Anschaffung von Defibrillatoren, Büroausstattungen und Arbeitssicherheitsmaßnahmen eingeplant.
Produkt 11.1.03 - Personalservice:
Ebenfalls wurde der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.03.443100 – Geschäftsaufwendungen - an die tatsächlich anfallenden Aufwendungen der letzten Jahre angepasst. Die hohe Anzahl an Stellenausschreibungen führt zu einem erhöhten Aufwand bei den Ausschreibungskosten.
Der Ansatz für Aus- und Fortbildungskosten, Buchungsstelle 11.1.03.426100, wird mit 120.000 € angesetzt. Um den Nachwuchskräften der Stadt Syke eine Fortbildung zu ermöglichen, werden Haushaltsmittel für die Teilnahme am Angestelltenlehrgang 1 und 2 in Höhe von 10.300 € zur Verfügung gestellt. Im Hause besteht Interesse, an diesen Lehrgängen teilzunehmen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels muss die Stadt Syke diese Möglichkeit nutzen, um eigene Fachkräfte auszubilden.
Produkt11.1.04 -EDV:
Insgesamt sollen über die Buchungsstelle 11.1.04/0050.783110 - Erwerb von Vermögensgegenständen 225.000 Euro investiert werden.
Der größte Posten ist die Umstellung von virtuellen Desktops mit VMWare Horizon (VDI) auf klassische Desktops. Es sollen alle VDI Arbeitsplätze mit neuen PCs oder Notebooks ausgestattet werden, da die aktuelle VDI-Plattform nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Dieser Austausch soll 120.000 € kosten. Mittelfristig (bis 2029) werden durch den Wechsel ca. 100.000 € Lizenzgebühren gespart.
Durch allgemeine Preissteigerungen und zusätzliche Lizenzen für die Zeiterfassungssoftware für alle Beschäftigten (vorher 120 dann 450) steigen die laufenden Kosten trotz der Einsparung der VDI Lizenzen um 15.000 Euro bei 11.1.04.428100 (insgesamt 268.000 Euro).
Produkt11.1.08 -Archiv:
Beim Produkt 11.1.08 sind die Haushaltsansätze unverändert geblieben.
FB 50 – Finanzen und Beteiligung
Produkt 11.1.06 – Finanzdienstleistungen und Produkt 11.1.07 – Kasse und Vollstreckung:
In diesen Produkten haben sich bei den Haushaltsansätzen keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
Produkt 53.1.01 – Elektrizitätsversorgung:
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 53.1.01.365100 - Erträge aus der Netzgesellschaft Strom - kann aufgrund der neuen Hochrechnung der Gesellschaft von 150.000 € auf 210.000 € erhöht werden.
Produkt 61.1.01 – Gemeindesteuern und Gebühren:
Die Steuerschätzung von Ende Okt. 2024 ergibt ein geringfügiges plus von rd. 20.000 € bei dem Anteil an der Einkommensteuer. Der Anteil an der Umsatzsteuer muss um 35.000 € reduziert werden.
Der vorl. Grundbetrag für den Finanzausgleich wurde höher als erwartet gesteigert. Zusammen mit dem höheren Bevölkerungsstand vom (nicht endgültig) 30.06.2023 ergibt sich ein Mehrertrag von rd. 590.000 €.
Produkt 61.2.01 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 61.2.01.361700-0001- Zinserträge von Kreditinstituten - kann aufgrund der noch vorhandenen Liquidität in 2024 auf 250.000 € erhöht werden. Dagegen steigen die Zinsaufwendungen für Kredite bei der Buchungsstelle 61.2.01.451700-0001 auf 850.000 € an.
Die Anlagen 4-7 enthalten die Änderungen nach Auslieferung des Haushaltsentwurfes mit Stand vom 26.11.2024. Zum Sitzungstermin werden neue Entwicklungen nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2025 bis 2028 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Ordentliche Erträge | 60.544.400 | 59.882.100 | 60.119.300 | 60.891.100 | 59.160.800 |
Ordentliche Aufwendungen | 62.072.800 | 62.413.100 | 65.028.200 | 66.702.900 | 62.927.500 |
Ordentliches Ergebnis | -1.528.400 | -2.531.000 | -4.908.900 | -5.811.800 | -3.766.700 |
Außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Außerordentliche Aufwendungen | 0 | 15.300 | 0 | 0 | 0 |
Jahresergebnis | -1.528.400 | -2.546.300 | -4.908.900 | -5.811.800 | -3.766.700 |
Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 18,56 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 56.903.000 | 57.190.400 | 57.506.100 | 58.355.100 | 59.000.200 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 55.853.100 | 57.547.800 | 60.095.700 | 61.825.800 | 62.871.800 |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.049.900 | -357.400 | -2.589.600 | -3.470.700 | -3.871.600 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2028 nicht erfüllt werden. Für 2025 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.498.000 | 2.139.500 | 1.623.000 | 1.747.000 | 475.000 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 12.432.600 | 12.661.500 | 18.198.300 | 16.056.000 | 1.631.000 |
Saldo der Investitionstätigkeit | -9.934.600 | -10.522.000 | -16.575.300 | -14.309.000 | -1.156.000 |
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= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag | -8.884.700 | -10.879.400 | -19.164.900 | -17.779.700 | -5.027.600 |
Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 4.620.000 | 6.271.000 | 7.920.200 | 7.820.500 | -1.270.100 |
Finanzmittelveränderung | -4.264.700 | -4.608.400 | -11.244.700 | -9.959.200 | -6.297.700 |
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Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
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| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Geplante Kreditaufnahmen | 6.000.000 | 8.000.000 | 10.000.000 | 10.000.000 | 1.000.000 |
Ordentliche Tilgung | 1.380.000 | 1.729.000 | 2.079.800 | 2.179.500 | 2.270.100 |
Nachhaltigkeit:
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2024 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2025 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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824,5 kB
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801 kB
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4
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110,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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195 kB
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6
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(wie Dokument)
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190,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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258,9 kB
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