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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 30 - Ordnungswesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Ordnung
- Verfasser/in 1:
- Frau F. Söchtig, Tel: 164-300
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2025
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität
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Vorberatung
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21.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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18.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Fachbereich 3 Ordnungswesen werden hauptsächlich Pflichtaufgaben abgewickelt.
Hierzu zählen auch die Durchführungen von Wahlen (Produkt 12.1.01.). In 2025 steht am 28.09.2025 die Bundestagswahl an. Die Ausgaben werden zum Teil durch die anteilige Erstattung vom Land in 2025 gedeckt. Für die Kommunalwahl in 2026 und die Landtagswahl in 2027 sind entsprechende Ansätze in den Jahren eingeplant.
Im Bereich der Ordnungsaufgaben (Produkt 12.2.01) können auf der Einnahmeseite höhere Verwaltungsgebühren(einnahmen) erwartet werden. Da Kinderreisepässe ab 2024 nicht mehr als Produkt ausgegeben werden dürfen, dafür aber Ersatzdokumente wie z. B. Personalausweise oder Reisepässe beansprucht werden, ist mit höheren Einnahmen zu rechnen.
Im Produkt "Erstattung von übrigen Bereichen" wurde der Ansatz angepasst.
Im Bereich der Einnahmen durch die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs (Produkt: Zwangs- und Bußgelder) wurden die Ansätze gleichbleibend eingeplant.
Bei den Ausgaben für Verkehrsbeschilderung wurde der in den letzten Jahren gleichgebliebene Ansatz angepasst. Hintergrund ist, dass bei den Ausgaben für Verkehrsbeschilderungen die Preise deutlich angestiegen sind. Ferner werden aus diesem Produktkonto Markierungen bezahlt. Dies können Rotmarkierungen bei besonderen Querungen sein, die durch die Markiermaschine des Bauhofes nicht hergestellt werden können.
Bei den Ausgaben in diesem Produkt muss mit einem Anstieg bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gerechnet werden. Hierunter verbergen sich die (Pflicht-) Ausgaben an die Bundesdruckerei, bei der die Ausweise in Auftrag gegeben werden.
Bei den Geschäftsaufwendungen wurde der Ansatz wie in 2024 gleich hoch geschätzt, da hierunter auch die Ausgaben des Ordnungsamtes für Sterbefälle fallen, bei denen keine rechtlich Verpflichteten für die Bestattungskosten eintreten und die Fälle in den letzten Jahren zugenommen haben.
Bei Produkt 12.6.01 (Brandschutz) können im Bereich der Personalkostenerstattung bei freiwilligen Einsätzen höhere Einnahmen erwartet werden. Hierunter verbergen sich auch die Abrechnungen von Brandsicherheitswachen.
Weiterhin sind einige Ansätze den zu erwartenden Kostensteigerungen angepasst worden. So werden bei den besonderen Aufwendungen für Beschäftigte deutlich mehr Aufwendungen erforderlich sein, da hier auch die Schutzbekleidung für Atemschutzgeräteträger (AGT) ausgetauscht werden muss.
Es erfolgt die Umstellung der AGT-Kleidung, da alte Bekleidung abgängig ist. 2024 und 2025 werden AGT-Hosen mit je 40.000 Euro veranschlagt. AGT-Jacken werden im laufenden Verfahren beschafft. Die Hose ist für die Umstellung auf eine neue Jacke Voraussetzung, da die bisherigen Hosen nicht hoch genug geschnitten sind.
Ferner sind höhere Aufwendungen durch die Erhöhung der Lehrgangsentschädigung (Satzungsänderung) zu erwarten.
Hinsichtlich der Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Ansatz von 90.000 € berücksichtigt. Aufgrund der Satzungsänderung in 2024, Mehrausgaben für Aufwandsentschädigungen sowie Verdienstausfall für Lehrgänge und Einsätze.
Bei den Geschäftsaufwendungen wurde eine Ansatzanpassung aufgrund gestiegener Kosten für Lizenzen vorgenommen.
Bei dem Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 € ohne Umsatzsteuer wurde der Ansatz im mit 50.000 € angesetzt. Ggf. können hier noch Änderungen eintreten, da die Ergebnisse des Feuerwehrbedarfsplanes noch nicht vorliegen bzw. beschlossen wurden.
Das Produkt 12.8.01. (Katastrophenschutz) wurde neu in den Haushalt aufgenommen Hierbei handelt es sich aber um eine Pflichtsaufgabe der Kommunen, der verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.
Aufwendungen werden in den nächsten Jahren deutlich steigen, die Wahrnehmung der Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes befindet sich derzeit im Aufbau. Bislang wurden kleinere Beschaffungen über das Produkt 12.2.01 Ordnungsaufgaben abgewickelt. In 2025 sollen die Erreichbarkeit der Stabs-Mitglieder über A-Pager (Handy), erste Beschaffungen für die Einrichtung von sog. Leuchttürmen sowie Schulungen erfolgen.
Beim Produkt 31.5.40 (Soziale Einrichtungen für Wohnungslose) wurde der Ansatz bei den Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte angepasst. Hier sind Mehreinnahmen durch längere Unterbringungszeiten von obdachlosen Personen zu erwarten. Aufgrund der bisherigen Entwicklung verweilen derzeit obdachlose Personen länger in den Unterkünften.
Bei Produkt 31.5.50 (Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer) sind die Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte im Ansatz gleich geblieben, da die Anzahl der Geflüchteten der gleichbleibend ist.
Es sind wieder Einnahmen durch den Landkreis bzw. das Land Niedersachen für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten zu erwarten.
In den Ausgaben für Mieten und Pachten sind in den nächsten Jahren Miet- und Nebenkostenerhöhungen einkalkuliert.
Bei Produkt 54.7.01 (Linienverkehr ÖPNV) wurde unter Zuweisungen an Zweckverbände und dergleichen der Ansatz von 69.800 € angepasst. Hierunter fallen die Zuschüsse für die Buslinie 115 (Anbindung Syker Süden) sowie die (mögliche) Umsetzung eines Anrufsammeltaxis.
Im Bereich 57.3.01 (Märkte) sind keine großen Veränderungen zu verzeichnen und die Ansätze sind gleichbleibend in den nächsten Jahren zu erwarten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2025 bis 2028 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Ordentliche Erträge | 60.544.400 | 59.882.100 | 60.119.300 | 60.891.100 | 59.160.800 |
Ordentliche Aufwendungen | 62.072.800 | 62.413.100 | 65.028.200 | 66.702.900 | 62.927.500 |
Ordentliches Ergebnis | -1.528.400 | -2.531.000 | -4.908.900 | -5.811.800 | -3.766.700 |
Außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Außerordentliche Aufwendungen | 0 | 15.300 | 0 | 0 | 0 |
Jahresergebnis | -1.528.400 | -2.546.300 | -4.908.900 | -5.811.800 | -3.766.700 |
Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 18,56 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 56.903.000 | 57.190.400 | 57.506.100 | 58.355.100 | 59.000.200 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 55.853.100 | 57.547.800 | 60.095.700 | 61.825.800 | 62.871.800 |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.049.900 | -357.400 | -2.589.600 | -3.470.700 | -3.871.600 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2028 nicht erfüllt werden. Für 2025 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.498.000 | 2.139.500 | 1.623.000 | 1.747.000 | 475.000 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 12.432.600 | 12.661.500 | 18.198.300 | 16.056.000 | 1.631.000 |
Saldo der Investitionstätigkeit | -9.934.600 | -10.522.000 | -16.575.300 | -14.309.000 | -1.156.000 |
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= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag | -8.884.700 | -10.879.400 | -19.164.900 | -17.779.700 | -5.027.600 |
Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 4.620.000 | 6.271.000 | 7.920.200 | 7.820.500 | -1.270.100 |
Finanzmittelveränderung | -4.264.700 | -4.608.400 | -11.244.700 | -9.959.200 | -6.297.700 |
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Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
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| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Geplante Kreditaufnahmen | 6.000.000 | 8.000.000 | 10.000.000 | 10.000.000 | 1.000.000 |
Ordentliche Tilgung | 1.380.000 | 1.729.000 | 2.079.800 | 2.179.500 | 2.270.100 |
Nachhaltigkeit:
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2024 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2025 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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