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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss Naherholung und Kultur nimmt die Produkte zum Haushaltsplan 2025 zur Kenntnis und gibt diese weiter zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 an den Rat der Stadt Syke.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Beschlussvorlage 2024/094-01 werden die Haushaltsansätze der Produkte Theater, Musikpflege, Kulturinitiativen, Stadtbibliothek sowie Tourismus, Naherholung und Stadtmarketing vorgestellt. Die Haushaltsansätze wurden mit einer Ausnahme im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr nicht verändert.

 

Der Ansatz im Haushaltsplan 2025 im Bereich der Musikpflege wurde bei der Position „Zuschüsse an Vereine“ von 29.300 € auf 16.000 € reduziert. Hintergrund ist die im vergangenen Jahr beschlossene Auflösung des Vereins JFK. Vor ein paar Wochen wurde im Rahmen einer Mitgliederversammlung der Fortbestand des Vereins unter geänderten Rahmenbedingungen beschlossen.

Grundsätzlich wird eine Förderung des Vereins über das Jahr 2024 hinaus angestrebt. Es bleibt jedoch die konkrete Ausgestaltung der Art und des Umfangs des neuen Programms und damit einhergehend der Förderbedarf abzuwarten. Der Vereinsvorstand wird im Ausschuss für Naherholung und Kultur am 07.11.2024 dazu berichten, so dass der Fachausschuss anschließend dem Rat eine Erhöhung des Budgets vorschlagen könnte.

 

Im Bereich der Bibliothek soll der Ansatz für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 € weiterhin auf 4.000 € festgelegt werden. Die Kosten für ein auszutauschendes Regal- oder Truhenelement zur Präsentation der Bücher belaufen sich auf 4.000 €. Damit der Austausch alten Mobiliars weiterhin sukzessive erfolgen kann, soll der Haushaltsansatz wieder mit 4.000 € ausgewiesen werden.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnishaushalte 2025 bis 2028 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Ordentliche Erträge

60.544.400

59.882.100

60.119.300

60.891.100

59.160.800

Ordentliche Aufwendungen

62.072.800

62.413.100

65.028.200

66.702.900

62.927.500

Ordentliches Ergebnis

-1.528.400

-2.531.000

-4.908.900

-5.811.800

-3.766.700

Außerordentliche Erträge

0

0

0

0

0

Außerordentliche Aufwendungen

0

15.300

0

0

0

Jahresergebnis

-1.528.400

-2.546.300

-4.908.900

-5.811.800

-3.766.700

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 18,56 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

56.903.000

57.190.400

57.506.100

58.355.100

59.000.200

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

55.853.100

57.547.800

60.095.700

61.825.800

62.871.800

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.049.900

-357.400

-2.589.600

-3.470.700

-3.871.600

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2028 nicht erfüllt werden. Für 2025 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.498.000

2.139.500

1.623.000

1.747.000

475.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

12.432.600

12.661.500

18.198.300

16.056.000

1.631.000

Saldo der Investitionstätigkeit

-9.934.600

-10.522.000

-16.575.300

-14.309.000

-1.156.000

 

 

 

 

 

 

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-8.884.700

-10.879.400

-19.164.900

-17.779.700

-5.027.600

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

4.620.000

6.271.000

7.920.200

7.820.500

-1.270.100

Finanzmittelveränderung

-4.264.700

-4.608.400

-11.244.700

-9.959.200

-6.297.700

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Geplante Kreditaufnahmen

6.000.000

8.000.000

10.000.000

10.000.000

1.000.000

Ordentliche Tilgung

1.380.000

1.729.000

2.079.800

2.179.500

2.270.100

 

Nachhaltigkeit:

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.

 

Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2024 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2025 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.11.2024 - Ausschuss für Naherholung und Kultur (inkl. Bibliothek) - geändert beschlossen

Erweitern

05.12.2024 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

Erweitern

18.12.2024 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen