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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/034-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die in der Vorlage genannte Spende der lfd. Nummer 1 anzunehmen und dem Zweck entsprechend zu verwenden.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG wird dem Rat nachfolgend aufgeführte Spende entsprechend der Wertgrenzenrichtlinie des Rates (BV 2009/150) zur Entscheidung vorgelegt:

 

 

Nr. 1

 

Annahme einer Geldspende der Niedersächsischen Bingo-Stiftung für Umwelt und Entwicklung in Höhe von

 

Die Spende ist zweckgebunden für die internationale Jugendarbeit einzusetzen.

 

 

 

9.000,00 €


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Spendenbetrag in Höhe von 9.000,00 € wird entsprechend des vorgegebenen Zweckes im Haushalt der Stadt Syke verwendet.

 

Nachhaltigkeit:

 

Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem im Bereich der Stadtverwaltung sowie in städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finanziert, für die im Haushalt keine oder nicht ausreichende Mittel vorgesehen sind.



 

 

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Beschlüsse

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18.12.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen