Ratsinformationssystem
Informationsvorlage öffentlich - 2024/091-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Notstromversorgung Rathaus - Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 119 Abs. 5 NKomVG - Ergänzende Informationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Herr T. Hassel, Tel:164-114
- Verfasser/in 2:
- Herr M. Kruse, Tel:164-421
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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27.11.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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28.11.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aktuelle Ausgangslage:
Die Serversysteme des Rathauses sind durch Batteriesysteme unterbrechungsfrei gegen Stromschwankungen oder kurze Ausfälle abgesichert (USV). Die USV kann die Server nur für ca. 20 Minuten versorgen und ist grundsätzlich dafür vorgesehen, dass bei einem Stromausfall die Server ohne Datenverlust heruntergefahren werden können. Es stehen insgesamt 12 KW Leistung aus Batteriesystemen an drei Standorten zur Verfügung.
Ein Stromausfall von mehr als ca. zehn Minuten zieht einen Ausfall der IT-Systeme von mehreren Stunden nach sich. Das Hochfahren der Systeme dauert ca. eine Stunde für den Notbetrieb im Bürgerbüro. Nach vier Stunden stehen alle wichtigen Dienste wieder zur Verfügung.
Bis alle Systeme vollständig entstört sind, vergehen zwei Arbeitstage für die IT.
Die Photovoltaikanlage liefert bei einem Stromausfall ebenfalls keinen Strom mehr. Sie benötigt für den Betrieb ein funktionierendes Stromnetz.
Geplante Maßnahmen:
Vorgesehen ist eine deutliche Verbesserung der Verfügbarkeit im Falle eines Stromausfalls durch eine Kombination aus zusätzlichen Batteriesystemen in den Netzwerkverteilern und einem Notstromgenerator.
Im Falle eines Netzausfalls wird nach einigen Sekunden automatisch auf eine unabhängige Versorgung des Rathauses über einen Notstromgenerator umgeschaltet. Dieses System wird für einen Dauerbetrieb ausgelegt. Es leistet für kürzere Stromausfälle und längere Szenarien eine zuverlässige Versorgung des Gebäudes. Als Energieträger ist Diesel angedacht, da die Versorgung mit Kraftstoff, zum Beispiel im Katastrophenschutzfall, dauerhaft gewährleistet werden kann. Ein Betrieb des Generators mit Erdgas bzw. Wasserstoff ist nicht zu empfehlen, da bei einem Stromausfall die Versorgung mit einem dieser Energieträger nicht gesichert ist.
Die Notstromversorgung für das Rathaus ist für den Zivil- und Katastrophenschutz unerlässlich, da die Stadt Syke Ihre Aufgaben als Behörde durchgängig erfüllen muss. Hierfür ist eine durchgehende Stromversorgung notwendig.
Die Photovoltaikanlage kann in das Versorgungskonzept einbezogen werden. Allerdings erfordert dies eine Änderung der Bestandsanlage und eine aufwendige Steuerung der Notstromversorgung. Ohne detailliertere Planungen sind nähere Auskünfte hierzu derzeit nur spekulativ möglich. Eine PV-Anlage, die nicht im Eigentum der Stadt ist, erfordert zudem eine vertragliche Vereinbarung. Derzeit schalten sich PV-Anlagen bei einem Ausfall des öffentlichen 50 Herz Stromnetzes ab. Zwar kann das für die kurzfristige interne Nutzung geändert werden, jedoch sollte der zu betreibende Aufwand nicht im Verhältnis zu dem Nutzen stehen. Eine Einbindung ist nicht zu empfehlen.
Der jährliche Bedarf des Rathauses, ohne Waldstraße 1 und Nienburger Straße 5, betrug im Jahr 2023 127.513 kWh. Hiervon wurden 86.904 kWh von den Stadtwerken Achim bezogen und 40.609 kWh aus der Photovoltaikanlage auf dem Rathaus.
Der tägliche Strombedarf eines Arbeitstages des Rathauses liegt im Durchschnitt bei ca. 370 kWh.
Derzeit sind in 2 Batterieschränken der PV-Anlage 20 KW als Batteriespeicher eingebaut. Für den Fall, dass die Notstromversorgung nur aus Batterien gespeist werden sollte, würden insgesamt 34 Batterieschränke benötigt, um das Rathaus einen Tag versorgen zu können.
Derzeit gibt es keinen, für diese Menge an Batteriespeichern, geeigneten Raum, der die Brandschutzvorgaben erfüllt. Die Kosten, nur für die Batterien, sind zwischen 150.000 € und 200.000 € anzunehmen. Hinzu kommt eine geringere zu erwartende Lebensdauer der Batterien gegenüber einem Notstromgenerator. Eine Notstromversorgung über Batteriespeicher für das gesamte Rathaus wird daher nicht empfohlen.
Derzeit werden bereits die Unterverteilungen auf den einzelnen Geschossen erneuert. Für die Einbindung der Notstromanlage wird zudem die abgängige Niederspannungs-hauptverteilung erneuert werden. Die Kosten hierfür beziffern sich auf ca. 80.000 € brutto, ohne Nebenkosten. Die Mittel sind auf der Buchungsstelle 11.1.10/421103 (Bauunterhaltung Instandsetzung Rathaus) bereitgestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,5 kB
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