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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-04-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 40 - Bau, Planung, Umwelt - Bezuschussung von Architekt:innen-Beratungen im Rahmen der Wohnraumstärkung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Frau B. Merling, Tel.:164-513
- Verfasser/in 2:
- Frau T. Heinrich, Tel: 164-412
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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27.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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18.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bausektor ist mit 40% der Emissionen ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Reduzierung von Treibhausgasen. „Der jährliche Bauabfall Deutschlands entspricht rechnerisch dem Materialbedarf für ca. 422.000 Wohneinheiten“ (Kreislaufwirtschaft Bau 2021, Wuppertal Institut 2022). Vor diesem Hintergrund ist der Erhalt, die Ertüchtigung und die Schaffung von neuem Wohnraum in bereits vorhandener oder alter Bausubstanz eine wichtige Aufgabe, der sich die Stadt Syke stellen will. Aber auch die Einsparung und Reduzierung von Flächeninanspruchnahmen sowie die für bauliche Umsetzungen sowie die dazugehörige verkehrliche und energetische Erschließung von neuen Baugebieten ist zu begrüßen.
Die Stadt Syke will dementsprechend ein Förderprogramm für Bürger:innen schaffen, welches diese Themen aufgreift.
Dieses Förderprogramm wird mit Mitteln in Höhe von 15.000,00 € für ein Projekt aus dem Klimaschutzkonzept im Haushalt 2025 veranschlagt. Das mit diesen Mitteln umzusetzende Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen bzw. private Haushalte und soll eine Wertschätzung und Unterstützung privat getätigter Investitionen in den Klimaschutz darstellen. Die Idee: im Rahmen einer Erstberatung durch ausgewählte Architekturbüros, welche die Berechtigung inne haben bauvorlageberechtigt zu sein, wird den Privatpersonen / Privathaushalten zum Thema "Umbauen statt Neubauen" 50% der Honorarkosten einer Erstberatung durch die Planungsbüros, gefördert. Der Maximale Fördersatz beziffert sich bei Nachweis auf maximal 300,00 Euro.
Das Förderprogramm entspricht in dem vom Rat der Stadt Syke beschlossenen Klimaschutzkonzept der Maßnahme „S4 Kommunaler Klima-Zuschuss“ (BV 2023/011).
Der folgende Entwurf wurde vom Klimamanagement und dem Fachbereich 4 erarbeitet. Er stellt die Richtlinien für das im Jahr 2025 startende Förderprogramm dar.
Fördergegenstand: Architekt:innen-Beratungen im Zusammenhang mit einem Umbau oder der Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Zwecken von Wohnraum.
Förderbetrag 2025: 50 % der Honorarkosten für eine Erstberatung, max. 300 €
Voraussetzungen für die Bezuschussung sind:
- Antragsteller:in ist eine Privatperson oder ein Privathaushalt
- Die Beratung erfolgt für eine Immobilie im gesamten Stadtgebiet Syke
- Die Beratung findet durch ein in der Förderrichtlinie gelistetes Planungsbüro statt
- Die inhaltliche Ausrichtung der Beratung auf den Erhalt von Bausubstanz
- Die inhaltliche Ausrichtung der Beratung auf die Schaffung von mindestens einer zusätzlichen Wohneinheit im Bestand
ODER
Die inhaltliche Ausrichtung der Beratung auf den barrierefreien Ausbau einer bestehenden Wohneinheit zur Eigennutzung.
Die Vergabe der Gelder orientiert sich an der beigefügten Richtlinie. Die Richtlinie ist ein verbindliches Beiwerk zur Förderrichtlinie und entsprechend anzuwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die im Haushalt 2025 beschlossenen finanziellen Mittel in Höhe von 15.000,00 € stehen unter der Buchungsstelle 56.1.01.422200 zur Verfügung.
Nachhaltigkeit:
Die Ausweisung weiterer Neubaugebiete geht mit Flächenverbrauch und in den meisten Fällen der Zersiedlung einher. Der Flächenverbrauch führt zum Verlust von wertvollen Agrarflächen oder sonstigen Freiflächen, Zerschneidung von Naturräumen und der Verminderung der Klimaschutzleistungen sowie der Optionen für Klimafolgenanpassung (z.B. Hochwasservorsorge). Neben den ökologischen Folgen, können auch ökonomische und soziale Nachteile im Zuge der Zersiedelung entstehen. Dazu gehören u.a. wachsende Fixkosten für die Instandhaltung und den Betrieb von Infrastruktur und die soziale Entmischung der Bevölkerung gefolgt von der Entstehung von Problemquartieren.
Deshalb soll gemäß Beschluss des Bundes die Flächeninanspruchnahme in Deutschland gesenkt und die Flächen nachhaltig genutzt werden. Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie formuliert das Ziel der „Senkung auf durchschnittlich unter 30 ha pro Tag bis 2030“. Der Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“, welcher vor allem in nicht ländlichen Räumen bereits Wirkung zeigt, soll auch im ländlichen Raum stärker verfolgt werden.
Quellen:
- Hintergrundpapier: Flächenverbrauch, ein Umweltproblem mit wirtschaftlichen Folgen (2004), UmweltBundesAmt
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs, letzter Aufruf: 29.10.2024)
- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (Stand 15.12.2020), Hrsg.: die Bundesregierung
- Baukulturbericht 2022/23 „Neue Umbaukultur“, Hrsg.:Bundesstiftung Baukultur
Durchführungszeitraum:
Das Förderprogramm soll zunächst für das Jahr 2025 zur Verfügung stehen.
Mit der Bekanntmachung der Förderrichtlinie tritt diese in Kraft. Die Bekanntmachung wird erst nach Freigabe des Haushalts geschehen. Der Förderzeitraum endet am 31.12.2025 oder bei vorzeitiger Ausschöpfung des Gesamtfördervolumens von 15.000,00 Euro. Nicht ausgeschöpfte Gelder können nach 2026 übertragen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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491,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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