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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss Soziales und Integration nimmt die Produkte zum Haushaltsplan 2025 zur Kenntnis und gibt diese weiter zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 an den Rat der Stadt Syke.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Teilhaushalt 60 gibt es auch in 2025 nur geringfügige Anpassungen / Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.

 

Im Bereich der Seniorenbetreuung (Bst. 31.5.10.433900) wurde eine Reduzierung um 2.000 € in Einnahme und Ausgabe vorgenommen, da in 2024 der Ansatz nicht ausgeschöpft wurde.

 

Im Bereich der FreiwilligenAgentur Syke (Bst.11.1.13.443110) und des Senioren- u. Pflegestützpunktes (Bst. 31.5.10.431800) wird weiterhin von einer Förderung des Landes Niedersachsen bzw. des Landkreises Diepholz ausgegangen. Die Ausgaben werden in Anbetracht der angespannten Haushaltssituation ebenfalls gering gehalten (nicht erhöht).

 

Die übrigen Aufgaben im Fachbereich 6 „Auszahlung Grundsicherung, Sozialhilfe u. Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Wohngeldleistungen“ wirken sich nicht auf den Haushalt der Stadt aus (Delegation Landkreis / Landkreishaushalt bzw. Buchung im Landeshaushalt).

 

Weitere Details zu den einzelnen Positionen des Teilhaushaltes Fachbereich 6 / Soziales können dem angefügten Entwurf des Haushaltsplanes entnommen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnishaushalte 2025 bis 2028 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Ordentliche Erträge

60.544.400

59.882.100

60.119.300

60.891.100

59.160.800

Ordentliche Aufwendungen

62.072.800

62.413.100

65.028.200

66.702.900

62.927.500

Ordentliches Ergebnis

-1.528.400

-2.531.000

-4.908.900

-5.811.800

-3.766.700

Außerordentliche Erträge

0

0

0

0

0

Außerordentliche Aufwendungen

0

15.300

0

0

0

Jahresergebnis

-1.528.400

-2.546.300

-4.908.900

-5.811.800

-3.766.700

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 18,56 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

56.903.000

57.190.400

57.506.100

58.355.100

59.000.200

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

55.853.100

57.547.800

60.095.700

61.825.800

62.871.800

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.049.900

-357.400

-2.589.600

-3.470.700

-3.871.600

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2028 nicht erfüllt werden. Für 2025 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.498.000

2.139.500

1.623.000

1.747.000

475.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

12.432.600

12.661.500

18.198.300

16.056.000

1.631.000

Saldo der Investitionstätigkeit

-9.934.600

-10.522.000

-16.575.300

-14.309.000

-1.156.000

 

 

 

 

 

 

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-8.884.700

-10.879.400

-19.164.900

-17.779.700

-5.027.600

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

4.620.000

6.271.000

7.920.200

7.820.500

-1.270.100

Finanzmittelveränderung

-4.264.700

-4.608.400

-11.244.700

-9.959.200

-6.297.700

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Geplante Kreditaufnahmen

6.000.000

8.000.000

10.000.000

10.000.000

1.000.000

Ordentliche Tilgung

1.380.000

1.729.000

2.079.800

2.179.500

2.270.100

 

Nachhaltigkeit:

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.

 

Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2024 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2025 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.11.2024 - Ausschuss für Soziales und Integration - zur Kenntnis genommen

Erweitern

05.12.2024 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

Erweitern

18.12.2024 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen