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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss Finanzen und Wirtschaft nimmt die Produkte der Budgets FB 01, 10 und 50 zum Haushaltsplan 2025 zur Kenntnis und gibt diese weiter zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 an den Rat der Stadt Syke.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

FB 01 – Verwaltungsleitung

 

Produkt 11.1.01Verwaltungsleitung

Die Ansätze der Städtepartnerschaften werden um 500 € erhöht, Ajdir wird mit 2.000 € neu aufgenommen.

Es werden ab dem Haushaltsjahr 2025 6.000 € für städtische Werbemittel veranschlagt.

Außerdem wird die Buchungsstelle 11.1.01.431700 – Zuschüsse an private Unternehmen neu aufgenommen. Hier werden jährlich 57.400 € für den Defizitausgleich der VGH bereitgestellt.

 

Produkt 11.1.05 - Rat, VA, Ortsräte und Ausschüsse

Die Ansätze bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

  

Die weiteren Ansätze der Produkte – Wirtschaftsförderung sowie Gleichstellung von Mann und Frau bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

 

FB 10 – Organisation, IT, Personal

Die sich für den Fachbereich 1/ Teilhaushalt 10 ergebenden Änderungen zu den Haushaltsansätzen des Vorjahres erklären sich wie folgt:

 

Produkt 11.1.02 - Zentrale Serviceleistungen:

Der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.02.443100  Geschäftsaufwendungen - ist an die tatsächlich anfallenden Aufwendungen der letzten Jahre angepasst worden. Gründe dafür sind die gestiegenen Aufwendungen für Bürobedarfe und Porto.

Der Ansatz für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 ohne Umsatzsteuer, Buchungsstelle 11.1.02/0050.783110, wurde mit 35.000 veranschlagt. Es wurden Haushaltsmittel für die Anschaffung von Defibrillatoren, Büroausstattungen und Arbeitssicherheitsmaßnahmen eingeplant. 

 

Produkt 11.1.03 - Personalservice:

Ebenfalls wurde der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.03.443100  Geschäftsaufwendungen - an die tatsächlich anfallenden Aufwendungen der letzten Jahre angepasst. Die hohe Anzahl an Stellenausschreibungen führt zu einem erhöhten Aufwand bei den Ausschreibungskosten.
Der Ansatz für Aus- und Fortbildungskosten, Buchungsstelle 11.1.03.426100, wird mit 120.000 angesetzt. Um den Nachwuchskräften der Stadt Syke eine Fortbildung zu ermöglichen, werden Haushaltsmittel für die Teilnahme am Angestelltenlehrgang 1 und 2 in Höhe von 10.300 zur Verfügung gestellt. Im Hause besteht Interesse, an diesen Lehrgängen teilzunehmen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels muss die Stadt Syke diese Möglichkeit nutzen, um eigene Fachkräfte auszubilden.

 

Produkt11.1.04 -EDV:
Insgesamt sollen über die Buchungsstelle 11.1.04/0050.783110 - Erwerb von Vermögensgegenständen 225.000 Euro investiert werden.
Der größte Posten ist die Umstellung von virtuellen Desktops mit VMWare Horizon (VDI) auf klassische Desktops. Es sollen alle VDI Arbeitsplätze mit neuen PCs oder Notebooks ausgestattet werden, da die aktuelle VDI-Plattform nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Dieser Austausch soll 120.000 kosten. Mittelfristig (bis 2029) werden durch den Wechsel ca. 100.000 Lizenzgebühren gespart.

Durch allgemeine Preissteigerungen und zusätzliche Lizenzen für die Zeiterfassungssoftware für alle Beschäftigten (vorher 120 dann 450) steigen die laufenden Kosten trotz der Einsparung der VDI Lizenzen um 15.000 Euro bei 11.1.04.428100 (insgesamt 268.000 Euro).

 

Produkt11.1.08 -Archiv:
Beim Produkt 11.1.08 sind die Haushaltsansätze unverändert geblieben.

 

  

FB 50 – Finanzen und Beteiligung

Produkt 11.1.06 – Finanzdienstleistungen und Produkt 11.1.07 – Kasse und Vollstreckung:

In diesen Produkten haben sich bei den Haushaltsansätzen keine wesentlichen Veränderungen ergeben.

  

Produkt 53.1.01 – Elektrizitätsversorgung:

Der Ansatz bei der Buchungsstelle 53.1.01.365100 - Erträge aus der Netzgesellschaft Strom - kann aufgrund der neuen Hochrechnung der Gesellschaft von 150.000 € auf 210.000 € erhöht werden.

 

Produkt 61.1.01 – Gemeindesteuern und Gebühren:

Die Steuerschätzung von Ende Okt. 2024 ergibt ein geringfügiges plus von rd. 20.000 € bei dem Anteil an der Einkommensteuer. Der Anteil an der Umsatzsteuer muss um 35.000 € reduziert werden.

Der vorl. Grundbetrag für den Finanzausgleich wurde höher als erwartet gesteigert. Zusammen mit dem höheren Bevölkerungsstand vom (nicht endgültig) 30.06.2023 ergibt sich ein Mehrertrag von rd. 590.000 €.

 

Produkt 61.2.01 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft  

Der Ansatz bei der Buchungsstelle 61.2.01.361700-0001- Zinserträge von Kreditinstituten - kann aufgrund der noch vorhandenen Liquidität in 2024 auf 250.000 € erhöht werden. Dagegen steigen die Zinsaufwendungen für Kredite bei der Buchungsstelle 61.2.01.451700-0001 auf 850.000 € an.

 

Die Anlagen 4-7 enthalten die Änderungen nach Auslieferung des Haushaltsentwurfes mit Stand vom 26.11.2024. Zum Sitzungstermin werden neue Entwicklungen nachgereicht.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnishaushalte 2025 bis 2028 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Ordentliche Erträge

60.544.400

59.882.100

60.119.300

60.891.100

59.160.800

Ordentliche Aufwendungen

62.072.800

62.413.100

65.028.200

66.702.900

62.927.500

Ordentliches Ergebnis

-1.528.400

-2.531.000

-4.908.900

-5.811.800

-3.766.700

Außerordentliche Erträge

0

0

0

0

0

Außerordentliche Aufwendungen

0

15.300

0

0

0

Jahresergebnis

-1.528.400

-2.546.300

-4.908.900

-5.811.800

-3.766.700

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 18,56 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

56.903.000

57.190.400

57.506.100

58.355.100

59.000.200

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

55.853.100

57.547.800

60.095.700

61.825.800

62.871.800

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.049.900

-357.400

-2.589.600

-3.470.700

-3.871.600

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2028 nicht erfüllt werden. Für 2025 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.498.000

2.139.500

1.623.000

1.747.000

475.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

12.432.600

12.661.500

18.198.300

16.056.000

1.631.000

Saldo der Investitionstätigkeit

-9.934.600

-10.522.000

-16.575.300

-14.309.000

-1.156.000

 

 

 

 

 

 

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-8.884.700

-10.879.400

-19.164.900

-17.779.700

-5.027.600

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

4.620.000

6.271.000

7.920.200

7.820.500

-1.270.100

Finanzmittelveränderung

-4.264.700

-4.608.400

-11.244.700

-9.959.200

-6.297.700

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

 

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Planung 2026

Planung 2027

Planung 2028

Geplante Kreditaufnahmen

6.000.000

8.000.000

10.000.000

10.000.000

1.000.000

Ordentliche Tilgung

1.380.000

1.729.000

2.079.800

2.179.500

2.270.100

 

Nachhaltigkeit:

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.

 

Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2024 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2025 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

05.12.2024 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

Erweitern

18.12.2024 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen