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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Syke - hier Produkte aus dem Teilhaushalt 01 Theater, Musikpflege, Kulturinitiativen, Stadtbibliothek sowie Tourismus, Naherholung und Stadtmarketing
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin
- Verfasser/in 1:
- Herr T. Kuchem, Tel: 164-502
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2025
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Naherholung und Kultur (inkl. Bibliothek)
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Vorberatung
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07.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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18.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Beschlussvorlage 2024/094-01 werden die Haushaltsansätze der Produkte Theater, Musikpflege, Kulturinitiativen, Stadtbibliothek sowie Tourismus, Naherholung und Stadtmarketing vorgestellt. Die Haushaltsansätze wurden mit einer Ausnahme im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr nicht verändert.
Der Ansatz im Haushaltsplan 2025 im Bereich der Musikpflege wurde bei der Position „Zuschüsse an Vereine“ von 29.300 € auf 16.000 € reduziert. Hintergrund ist die im vergangenen Jahr beschlossene Auflösung des Vereins JFK. Vor ein paar Wochen wurde im Rahmen einer Mitgliederversammlung der Fortbestand des Vereins unter geänderten Rahmenbedingungen beschlossen.
Grundsätzlich wird eine Förderung des Vereins über das Jahr 2024 hinaus angestrebt. Es bleibt jedoch die konkrete Ausgestaltung der Art und des Umfangs des neuen Programms und damit einhergehend der Förderbedarf abzuwarten. Der Vereinsvorstand wird im Ausschuss für Naherholung und Kultur am 07.11.2024 dazu berichten, so dass der Fachausschuss anschließend dem Rat eine Erhöhung des Budgets vorschlagen könnte.
Im Bereich der Bibliothek soll der Ansatz für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 € weiterhin auf 4.000 € festgelegt werden. Die Kosten für ein auszutauschendes Regal- oder Truhenelement zur Präsentation der Bücher belaufen sich auf 4.000 €. Damit der Austausch alten Mobiliars weiterhin sukzessive erfolgen kann, soll der Haushaltsansatz wieder mit 4.000 € ausgewiesen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2025 bis 2028 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Ordentliche Erträge | 60.544.400 | 59.882.100 | 60.119.300 | 60.891.100 | 59.160.800 |
Ordentliche Aufwendungen | 62.072.800 | 62.413.100 | 65.028.200 | 66.702.900 | 62.927.500 |
Ordentliches Ergebnis | -1.528.400 | -2.531.000 | -4.908.900 | -5.811.800 | -3.766.700 |
Außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Außerordentliche Aufwendungen | 0 | 15.300 | 0 | 0 | 0 |
Jahresergebnis | -1.528.400 | -2.546.300 | -4.908.900 | -5.811.800 | -3.766.700 |
Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 18,56 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 56.903.000 | 57.190.400 | 57.506.100 | 58.355.100 | 59.000.200 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 55.853.100 | 57.547.800 | 60.095.700 | 61.825.800 | 62.871.800 |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.049.900 | -357.400 | -2.589.600 | -3.470.700 | -3.871.600 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2028 nicht erfüllt werden. Für 2025 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.498.000 | 2.139.500 | 1.623.000 | 1.747.000 | 475.000 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 12.432.600 | 12.661.500 | 18.198.300 | 16.056.000 | 1.631.000 |
Saldo der Investitionstätigkeit | -9.934.600 | -10.522.000 | -16.575.300 | -14.309.000 | -1.156.000 |
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= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag | -8.884.700 | -10.879.400 | -19.164.900 | -17.779.700 | -5.027.600 |
Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 4.620.000 | 6.271.000 | 7.920.200 | 7.820.500 | -1.270.100 |
Finanzmittelveränderung | -4.264.700 | -4.608.400 | -11.244.700 | -9.959.200 | -6.297.700 |
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Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
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| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Geplante Kreditaufnahmen | 6.000.000 | 8.000.000 | 10.000.000 | 10.000.000 | 1.000.000 |
Ordentliche Tilgung | 1.380.000 | 1.729.000 | 2.079.800 | 2.179.500 | 2.270.100 |
Nachhaltigkeit:
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2024 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2025 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,6 kB
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