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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/067-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beschließt gem. §117 Abs. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100.000 Euro bei der Buchungsstelle 51.1.01/0236.787200.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Syke wurde am 27.03.2024 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen mit der Dorfregion „Hoher Berg - Dorfregion mit Weitblick“ bestehend aus den Ortschaften Gessel, Ristedt und Barrien (teilweise) aufgenommen. Ferner wurde Syke zeitgleich zur Dorfregion ebenfalls in das Modellvorhaben zum Thema der Kreislaufwirtschaft aufgenommen.

 

Die Themen Dorfentwicklung und Modellvorhaben (Kreislaufwirtschaft) sind dabei zwingend miteinander verknüpft und dürfen gem. Aussage des Amtes für regionale Landesentwicklung (ARL) nicht gesondert betrachtet werden.

 

Seit dem 16.09.2024 wurde die Genehmigung eines vorzeitigen Investitionsbeginns zur Förderung der Erstellung des DE-Plans bewilligt. Diese Genehmigung ist drei Monate gültig, sodass die Ausschreibung und Vergabe des DE-Plans noch in 2024 erfolgen muss. Die Erteilung des vorzeitigen Investitionsbeginnes bedeutet nicht, dass die Förderung bereits bewilligt ist. Dies ist erst nach Bewilligung des DE-Plans gegeben.

 

Der DE-Plan wird die folgenden Leistungen umfassen:

 

  • Klärung und Präzisierung der Aufgabenstellung
  • Ermitteln der Planungsvorgaben
  • Erstellung einer Planfassung
  • Beteiligungsprozesse inkl. Organisation, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen
  • Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des Modellvorhabens

Sobald die Leistungen der Erstellung des DE-Planes entsprechend an ein Planungsbüro vergeben sind, können im Zuge dessen Erstellung, sogenannte Kleinstmaßnahmen durch Dritte aus dem Gebiet beantragt und gefördert werden. Diese können bis zu 65% (max. 2.500,00 Euro pro Maßnahme) aus der Dorfentwicklung gefördert werden. Die Förderung aller Kleinstmaßnahmen darf maximal 30.000 Euro betragen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Um die Fristen aus der Genehmigung eines vorzeitigen Investitionsbeginns für die Förderung der Erstellung eines DE-Plans einzuhalten, wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 70.00,00 Euro für den Dorfentwicklungsplan und 30.000,00 Euro für Kleinstmaßnahmen (insgesamt 100.000,00 Euro) bei der Buchungsstelle 51.1.01.787200 für das Haushaltsjahr 2024 beantragt.

 

Eine Deckung der Auszahlungen erfolgt durch Mehreinzahlungen Drittträger durch Rückerstattungen bei der Buchungsstelle 36.5.20.731800.

 

Gemäß der ZILE Richtlinie kann die Erstellung des DE-Plans mit einem Fördersatz von 65% bis maximal 50.000,00 Euro gefördert werden. Mit der entsprechenden Einnahme ist im Jahr 2026 zu rechnen.

 

Nachhaltigkeit:

Ziele der Dorfentwicklung sind es dem demographischen und sozialen Wandel zu begegnen und die Dorfregion allen voran in Bezug auf die Themen Dorfökologie, Wirtschaftliche Struktur, Siedlungsstruktur und soziokulturelle, öffentliche und gewerbliche Infrastrukturen  zukunftsfähig aufzustellen. Das damit verbundene Modellvorhaben „Kreislaufwirtschaft“ hat zum Ziel, bereits bestehende kreislaufwirtschaftliche Vorgänge zu stärken und weiter auszubauen sowie die Ansätze in die anderen Themen der Dorfentwicklung zu integrieren. Ergebnisse daraus sind zu Dokumentieren und anderen Dorfregionen als Referenz-Beispiel zur Verfügung zu stellen.

 

Durchführungszeitraum:

Die Ausschreibung und Vergabe des DE-Plans soll nach Bereitstellung der Mittel noch in 2024 erfolgen.

 

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Beschlüsse

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28.11.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen