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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Rat der Stadt Syke nimmt den Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Syke zustimmend zur Kenntnis.

2.Der Rat der Stadt Syke strebt für den Zeitraum bis zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans folgende Planungsziele für die Freiwillige Feuerwehr Stadt Syke an:

2.1.Planungsziel Brandeinsatz Risikoklasse Brand 1 (Ortsteile: sämtliche Ortsteile)

Angestrebtes qualitatives Ziel ist, dass die Freiwillige Feuerwehr Stadt Syke innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen und einem Löschfahrzeug und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen sowie einem Löschfahrzeug am Einsatzort ist.

2.2.Planungsziel Brandeinsatz Risikoklasse Brand 2 und 3 (in Teilbereichen: Syke und Barrien)

Angestrebtes qualitatives Ziel ist, dass die Freiwillige Feuerwehr Stadt Syke innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung mit 9 Funktionen und einem Löschfahrzeug und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen sowie einer Einsatzkraft mit Zugführerqualifikation und einem weiteren Löschfahrzeug am Einsatzort ist.

2.3.Planungsziel Technische Hilfeleistung (sämtliche Ortsteile):

Angestrebtes qualitatives Ziel ist, dass die Freiwillige Feuerwehr Stadt Syke innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen und einem Löschfahrzeug und nach weiteren 5 Minuten mit weiteren 6 Funktionen sowie einer Einsatzkraft mit Zugführerqualifikation und einem Hilfeleistungsfahrzeug (z.B. Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, Rüstwagen) am Einsatzort ist.

2.4.Angestrebtes quantitatives Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt≥80% bezogen auf die Summe der Einsätze der Planungsziele 2.1 bis 2.3.

3.Der Rat der Stadt Syke beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1. Einleitung

Gemäß § 2 Abs. 1 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) obliegen den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Dazu können sie eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen.

 

Die gesetzliche Normierung sieht keine Verpflichtung zum Erstellen eines Feuerwehrbedarfsplans vor. Dennoch ist eine mittelfristige Planung zur Aufstellung, Organisation und Ausstattung der Feuerwehr aus Gründen eines vorausschauenden Verwaltungshandelns und der dazugehörigen Wirtschaftsführung sinnvoll.

 

Mit dem Projekt „Feuerwehr 2030“ sowie dem Investitionsplan wurden bereits einige Themen berücksichtigt. Hierbei wurden die gesetzlichen Vorgaben u.a. aus dem NBrandSchG und der Feuerwehrverordnung (FwVO) den aktuellen Gegebenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Syke gegenübergestellt.

 

Planungsgrundlagen sowie Planungsziele (Schutzziele) wurden bisher jedoch nicht festgelegt. Mit dem nun vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan beschließt der Rat darüber, welche Qualität die Gefahrenabwehr durch die Freiwillige Feuerwehr Stadt Syke, auch unter Zugrundelegung von Planungszielen (Schutzzielen), zukünftig haben soll.

 

2. Prozess

Die Freiwillige Feuerwehr Stadt Syke und der Rat der Stadt Syke haben der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans zugestimmt. Nach erfolgter Ausschreibung wurde die Firma Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH, 41747 Viersen, im Jahr 2023 mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans für die Stadt Syke beauftragt.

 

Das Projektauftaktgespräch mit der Firma Lülf+ fand am 11.10.2023 statt. Darauffolgend wurden die notwendigen Daten zur umfassenden Bestandserhebung von der Verwaltung, unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Syke, der Firma Lülf+ zugeliefert. Zudem fanden entsprechende Ortsbegehungen und –bereisungen mit der Firma Lülf+, der Feuerwehr und der Verwaltung statt. Die übermittelten Daten und gewonnenen Erkenntnisse vor Ort wurden entsprechend aufbereitet und analysiert, sodass im Nachgang zwei Vorentwürfe vorgestellt wurden. Die Politik und die Feuerwehr wurden fortlaufend über den Sachstand informiert.

 

Die nunmehr mit der Verwaltung und der Feuerwehr abgestimmte Endfassung wurde von der Firma Lülf+ am 01.08.2024 vorgelegt. Die wesentlichen Inhalte werden in der Sitzung durch die Firma Lülf+ erläutert.

 

3. Wesentliche Inhalte

 

Unter Zugrundelegung der im Beschlussvorschlag genannten Planungsziele und der Gesamtrisikostruktur im Stadtgebiet, sind durch die Fa. Lülf+ Handlungsbedarfe in den Bereichen Personal, insbesondere im Hinblick auf eine bessere Tagesverfügbarkeit, Feuerwehrhäuser und technischer Ausstattung ermittelt und in einem Maßnahmenkatalog festgehalten worden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Zuge der Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans werden Aufwendungen entstehen (Maßnahmenliste).

 

Nachhaltigkeit:

Im Zuge der Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans können Auswirkungen auf das Klima zu erwarten sein.

 

Durchführungszeitraum:

Die Arbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen werden nach dem Ratsbeschluss aufgenommen..

 

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Beschlüsse

Erweitern

11.09.2024 - Ausschuss für Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität - verwiesen

Erweitern

28.11.2024 - Rat der Stadt Syke - geändert beschlossen