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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beschließt gem. § 119 Abs. 5 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen

 

a)     in Höhe von 65.000 Euro bei der Buchungsstelle 53.8.01/0128.787200, Schmutzwasserbeseitigung

b)     in Höhe von 45.000 Euro bei der Buchungsstelle 53.8.02/0128.787200, Niederschlagwasserbeseitigung

c)     in Höhe von 315.000 Euro bei der Buchungsstelle 54.1.01/0128787200, Bau von Straßen, Wegen und Plätzen

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Bereich des Gewerbegebietes Hinterm Bahnhof IV sind die bereits erschlossenen Grundstücke fast vollständig veräußert. Zur Erschließung weiterer Flächen soll das nachstehend gelb gekennzeichnete Teilstück des Melitta-Bentz-Ringes ausgebaut werden.

 

 

 

 

Die im Haushalt 2024 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von:

 

a)      in Höhe von 125.000 Euro bei der Buchungsstelle 53.8.01/0128.787200

b)     in Höhe von 206.000 Euro bei der Buchungsstelle 53.8.02/0128.787200

c)      in Höhe von 730.000.000 Euro bei der Buchungsstelle 54.1.01/0128787200

reichen nach der aktuellen Kostenschätzung nicht für die Umsetzung der Baumaßnahme aus.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Eine Deckung der Auszahlungen erfolgt  durch Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach § 119 Abs. 5 NKomVG und Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung bei der Buchungsstelle 11.1.10/0197.787100, Umbau/Neubau Grundschule Barrien.

 

Die im Haushaltsplan 2024 für die Maßnahme vorgesehenen Mittel von 130.000 € bei der Buchungsstelle 54.1.01/0128787200, Bau von Straßen, Wegen und Plätzen im Haushaltsjahr 2025 entfallen durch diese Überplanmäßige Auszahlung. Die Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung betragen somit lediglich 185.000 €.

 

Nachhaltigkeit:

Durch den Ausbau der Straße und der Kanalisation können auch zukünftig Gewerbetreibenden entsprechende Flächen angeboten werden. Hierdurch wird die heimische Wirtschaft gefördert und Arbeitsplätze am Standort Syke gesichert.

 

Durchführungszeitraum:

Die Ausschreibung der Baumaßnahmen soll im Winter 2024 / 2025 erfolgen. Die Baumaßnahmen sollen im Anschluss im Jahr 2025 durchgeführt werden.

 

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Beschlüsse

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28.11.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen