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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/089
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Gewerbegebiet Hinterm Bahnhof IV - Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung nach § 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Herr L. Brunßen, Tel:164-408
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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28.11.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke beschließt gem. § 119 Abs. 5 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
a) in Höhe von 65.000 Euro bei der Buchungsstelle 53.8.01/0128.787200, Schmutzwasserbeseitigung
b) in Höhe von 45.000 Euro bei der Buchungsstelle 53.8.02/0128.787200, Niederschlagwasserbeseitigung
c) in Höhe von 315.000 Euro bei der Buchungsstelle 54.1.01/0128787200, Bau von Straßen, Wegen und Plätzen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Bereich des Gewerbegebietes Hinterm Bahnhof IV sind die bereits erschlossenen Grundstücke fast vollständig veräußert. Zur Erschließung weiterer Flächen soll das nachstehend gelb gekennzeichnete Teilstück des Melitta-Bentz-Ringes ausgebaut werden.

Die im Haushalt 2024 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von:
a) in Höhe von 125.000 Euro bei der Buchungsstelle 53.8.01/0128.787200
b) in Höhe von 206.000 Euro bei der Buchungsstelle 53.8.02/0128.787200
c) in Höhe von 730.000.000 Euro bei der Buchungsstelle 54.1.01/0128787200
reichen nach der aktuellen Kostenschätzung nicht für die Umsetzung der Baumaßnahme aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine Deckung der Auszahlungen erfolgt durch Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach § 119 Abs. 5 NKomVG und Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung bei der Buchungsstelle 11.1.10/0197.787100, Umbau/Neubau Grundschule Barrien.
Die im Haushaltsplan 2024 für die Maßnahme vorgesehenen Mittel von 130.000 € bei der Buchungsstelle 54.1.01/0128787200, Bau von Straßen, Wegen und Plätzen im Haushaltsjahr 2025 entfallen durch diese Überplanmäßige Auszahlung. Die Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung betragen somit lediglich 185.000 €.
Nachhaltigkeit:
Durch den Ausbau der Straße und der Kanalisation können auch zukünftig Gewerbetreibenden entsprechende Flächen angeboten werden. Hierdurch wird die heimische Wirtschaft gefördert und Arbeitsplätze am Standort Syke gesichert.
Durchführungszeitraum:
Die Ausschreibung der Baumaßnahmen soll im Winter 2024 / 2025 erfolgen. Die Baumaßnahmen sollen im Anschluss im Jahr 2025 durchgeführt werden.
