Ratsinformationssystem
Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-04
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 40 - Bau, Planung, Umwelt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Herr P. Hübner, Tel:164-406
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2025
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.11.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.12.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Syke
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.12.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Ansätze für den Fachbereich 4 / Teilhaushalt 40 weichen von denen im Haushalt 2025 bei der überwiegenden Anzahl der Buchungsstellen nicht ab. Es wurden bei einigen Buchungsstellen geringfügige Anpassungen vorgenommen.
Nachstehend ein Überblick über besondere Ansätze im Haushaltsplanentwurf 2025:
11.1.10 Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Die Bewirtschaftungskosten werden wie im Haushalt 2024, mit einem Abzug für die an den Verein Skip übertragene Sporthalle, in Höhe von 3.465.000 € veranschlagt
- Über die Hochbaumaßnahmen wird in einer gesonderter Beschlussvorlage (2024/094-04-01) berichtet
42.4.01 Sportstätten und Bäder
- Im Bereich des Olympiastadions ist eine Tiefenreinigung des Kunstrasenplatzes vorgesehen. Die vorhandene Flutlichtanlag soll auf LED umgerüstet werden. Hierfür wird eine Förderung von 25 % (15.000 €) erwartet
51.1.01 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Für die Aufstellung von Bebauungsplänen und ähnlichen werden Geschäftsaufwendungen in Höhe von 80.000 € eingestellt. Die Restmittel 2024 werden zur Weiterführung begonnener Projekte nach 2025 übertragen
- Mittel für die Dorfentwicklung Barrien/Gessel/Ristedt wurden in 2024 in Höhe von 100.000 € außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Mit der Förderung wird in 2026 gerechnet
- Für die Flurbereinigung Gessel werden 97.500 € eingestellt
- Die Kommunale Wärmeplanung wird ab 2025 in diesem Produkt gebucht. Die Ausgaben wurden 2024 unter dem Produkt 56.1.01 zur Verfügung gestellt. Die Einnahme von 22.000 € in 2025 werden hier abgebildet
53.8.01 Schmutzwasserbeseitigung
- Die Mittel für die Unterhaltung der Kläranlage werden von 260.000 € auf 330.000 € (verschiedene kleinere Maßnahmen) und für die Unterhaltung des Kanalnetzes von 180.000 € auf 210.000 € erhöht
- Für die Anschaffung eines neuen Spülwagens werden in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils 400.000 € bereitgestellt. Es soll ferner ein gebrauchter Teleskoplader für die Kläranlage, 30.000 €, angeschafft werden
- Für die weitere Sanierung der Kläranlage (Bandeindicker / Oberflächensanierung Pumpensumpf Zulaufpumpwerk) werden 300.000 € benötigt
- Für die Sanierung der Pumpwerke (HPW Gesseler Straße / HPW Barrien / PW Steimker Straße) werden 232.000 € eingestellt
- Die Kläranlage soll energietechnisch unabhängiger werden. Hierfür sind eine Notstromversorgung der Anlage/PW (487.500 €) sowie eine Photovoltaikanlage (212.500 €) geplant
- Für die Erweiterung der Kanalisation im Gewerbegebiet Syke weiter weitere 65.000 € bereitgestellt
53.8.02 Niederschlagswasserbeseitigung
- Beim Ansatz für Neubau und Sanierung von RW-Schächten und Hauptsammlern wurden Kosten für die Erneuerung der Entwässerung im Fuhrenweg sowie die Einzäunung des Rückhaltebeckens Steimker Berg berücksichtigt
- Für die Erweiterung der Kanalisation im Gewerbegebiet Syke werden weitere 45.000 € bereitgestellt
54.1.01 Bau und Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Über die Straßenbaumaßnahmen wird in einer gesonderter Beschlussvorlage (2024/094-04-02) berichtet
54.5.01 Straßenreinigung und Straßenbeleuchtung
- Es werden Mittel für die Erweiterung des Gewerbegebietes Hinterm Bahnhof IV (5.000 €), neue Straßenbeleuchtung (4.000 €) sowie den Bereich ISEK Bahnhofstraße / Gartenstraße (15.000 €) bereitgestellt
55.1.01 Grünanlagen
- Der Ansatz für die Pflege der Grünanlagen beinhaltet unter anderem Mittel für die Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes sowie des Eichenprozessionsspinners. Des Weiteren soll die Schutzhütte auf dem Hohen Berg saniert werden. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2024 wurde der Ansatz erhöht, um trotz Preissteigerungen und erhöhten Pflegeaufwand handlungsfähig zu bleiben.
- Für die Anschaffung neuer Spielgeräte sind 30.000 € vorgesehen
55.2.01 Gewässerunterhaltung
- Keine Besonderheiten
55.3.01 Friedhof Okel
- Keine Besonderheiten
55.4.01 Naturschutz und Landschaftspflege
- Bei der Buchungsstelle Herstellung von Ausgleichsflächen sind 22.500 € für die Anpflanzung von Bäumen im Gewerbegebiet Hinterm Bahnhof IV vorgesehen
57.3.02 Bauhof
- Keine Besonderheiten
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2025 bis 2028 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Ordentliche Erträge | 60.544.400 | 59.882.100 | 60.119.300 | 60.891.100 | 59.160.800 |
Ordentliche Aufwendungen | 62.072.800 | 62.413.100 | 65.028.200 | 66.702.900 | 62.927.500 |
Ordentliches Ergebnis | -1.528.400 | -2.531.000 | -4.908.900 | -5.811.800 | -3.766.700 |
Außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Außerordentliche Aufwendungen | 0 | 15.300 | 0 | 0 | 0 |
Jahresergebnis | -1.528.400 | -2.546.300 | -4.908.900 | -5.811.800 | -3.766.700 |
Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 18,56 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 56.903.000 | 57.190.400 | 57.506.100 | 58.355.100 | 59.000.200 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 55.853.100 | 57.547.800 | 60.095.700 | 61.825.800 | 62.871.800 |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.049.900 | -357.400 | -2.589.600 | -3.470.700 | -3.871.600 |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2028 nicht erfüllt werden. Für 2025 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.498.000 | 2.139.500 | 1.623.000 | 1.747.000 | 475.000 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 12.432.600 | 12.661.500 | 18.198.300 | 16.056.000 | 1.631.000 |
Saldo der Investitionstätigkeit | -9.934.600 | -10.522.000 | -16.575.300 | -14.309.000 | -1.156.000 |
|
|
|
|
|
|
= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag | -8.884.700 | -10.879.400 | -19.164.900 | -17.779.700 | -5.027.600 |
Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
|
|
|
|
|
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 4.620.000 | 6.271.000 | 7.920.200 | 7.820.500 | -1.270.100 |
Finanzmittelveränderung | -4.264.700 | -4.608.400 | -11.244.700 | -9.959.200 | -6.297.700 |
|
|
|
|
|
|
Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
|
|
|
| |
| Ansatz 2024 | Ansatz 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | Planung 2028 |
Geplante Kreditaufnahmen | 6.000.000 | 8.000.000 | 10.000.000 | 10.000.000 | 1.000.000 |
Ordentliche Tilgung | 1.380.000 | 1.729.000 | 2.079.800 | 2.179.500 | 2.270.100 |
Nachhaltigkeit:
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 18.12.2024 beschlossen werden. Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2025 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
835,3 kB
|
